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Село Усть-Караман / Dorf Enders / Ust-Karaman.ru

Eine Bilanz des Schreckens  der Kolonisten.

18. August 1766: Räubern überfallen Katharinenstadt, Fisher, Stahl am Karaman, Enders, Schwed, Paulskoe und Niedermonju, vollständig ausgeraubt Kolonisten.

1914–1918: Insgesamt sollen im Verlauf des I. Weltkrieges etwa 200.000 russische Staatsbürger deutscher Herkunft Zwangsverschickung erleben. Wie viele die Strapazen der Aussiedlung, die lange Fahrt in den überfüllten Zügen und die Entbehrungen in den Bestimmungsorten nicht überlebt haben, lässt sich nicht einmal annähernd feststellen. Auf jeden Fall handelt es sich um Tausende Menschenleben.100

1918–1922: Die Zahl der Hunger- und Bürgerkriegsopfer allein unter den Wolgadeutschen – innerhalb und außerhalb des Autonomen Gebiets, die Hungerflüchtlinge mit eingerechnet – wird auf 108.000 geschätzt. Für das Schwarzmeergebiet ist von 50.000–60.000 Toten auszugehen. Unter Einbeziehung anderer Siedlungsräume in Sibirien, Zentralasien und Zentralrussland sind für diese Jahre mindestens 180.000–200.000 Opfer unter der russlanddeutschen Minderheit zu beklagen.

1924: Eine weitere Hungersnot in der Wolgarepublik von weit geringerem Ausmaß als zwei Jahre davor fordert etwa 5.000 Menschenleben.

1928–1932: Übergang zur Zwangskollektivierung der selbständigen Bauernwirtschaften, einhergehend mit der restlosen Enteignung der wohlhabenden Bauern („Kulaken”) und ihrer Verbannung nach Kasachstan und in den Hohen Norden. Die Kulakendeportationen betreffen bis zu diesem Zeitpunkt etwa 50.000 Deutsche. Mehrere tausend werden von der GPU (Geheimpolizei) verhaftet und abgeurteilt. Die Strafen reichen von dreijähriger Haft bis zum Erschießen.

1932–1933: Hungerkatastrophe an der Wolga, in Kasachstan und in der Ukraine — Folge der überstürzten und unfreiwilligen Kollektivierung. Insgesamt sterben nicht weniger als 100.000 Russlanddeutsche an den Folgen der stalinschen „Umgestaltung der Landwirtschaft”.

1937–1938: Die sowjetische politische Strafjustiz verurteilt in diesen zwei Jahren 1.345.000 Personen, von denen 681.692 erschossen werden. Nach den bislang veröffentlichten Opferlisten und der Schätzung der russischen Menschenrechtsorganisation “Memorial” kostet der “Große Terror” etwa 55.000 Deutschen das Leben; weitere 20.000 landen im Straflager (GULag).

1942: Durch geheime Beschlüsse des GKO vom 10. Januar, 14. Februar und 7. Oktober werden im Laufe des Krieges ca. 350.000 russlanddeutsche Jugendliche, Frauen und Männer zur Zwangsarbeit mobilisiert. Dabei sind etwa 60.000 — 70.000 Lageropfer zu beklagen.

1941–1945: In den Sondersiedlungsorten in Sibirien und Kasachstan kommen aufgrund miserabler Unterbringungsbedingungen und fehlender Lebensmittel etwa 70.000–80.000 Deportierte ums Leben.

1941–1948: Tausende und Abertausende – man kann von nicht weniger als 15.000 – 20.000 Fällen ausgehen – sterben in den Nachkriegsjahren in der Verbannung vorzeitig, vor allem wegen der Hungersnot 1946–47.

Zusammen mit den Umgekommenen in Zwangslagern und Sondersiedlungen werden die Verluste der russlanddeutschen Minderheit in diesen Jahren auf nicht weniger als 150.000 — 160.000 Menschen geschätzt.Dr. Viktor Krieger

Im Schicksal der Russlanddeutschen spiegelt sich, wie in keinem anderen Volk, der erste Zivilisationsbruch der europäischen Geschichte wider, der mit der Machtergreifung der Bolschewiki eingeleitet wird und mit dem untrennbar das Wort „GULag“ verbunden ist:

  • wahllose Erschießungen im Bürgerkrieg;

  • Lebensmittelrequisitionen, die den millionenfachen Hungertod 1921–22 verursachten;

  • restlose Enteignungen der Bauernschaft;

  • Deportationen und Zwangsarbeit für mindestens zwei Millionen wohlhabende Bauern („Kulaken“);

  • durch überstürzte Kollektivierung hervorgerufene Hungernot 1932–33, die wieder Millionen Menschen das Leben kostete;

  • Kirchen- und Glaubensverfolgungen;

  • Massenterror mit hunderttausendfachen Justizmorden und Einweisungen von Millionen ins Straflager;

  • Deportationen seit 1935 und verstärkt nach Ausbruch des II. Weltkrieges;

  • und und und…

Auf mindestens 20 Millionen Menschen sollte sich die Zahl der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in der UdSSR belaufen.
Die Russlanddeutschen mussten unter diesen und vielen anderen Verbrechen überdurchschnittlich leiden. Nach einer eher konservativen Rechnung sind von 1917 bis 1948 etwa 480.000 deutsche Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer vorzeitig ums Leben gekommen: erschossen, erfroren, verhungert, an Entkräftung und Krankheiten gestorben. Eine gravierende Zahl für eine Ethnie, die Anfang der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts lediglich um die 1,35 Millionen Menschen zählte.

Aus: Dr. Viktor Krieger, Heidelberg,   „Das kollektive Gedächtnis der russlanddeutschen Bundesbürger“

http://deutscheausrussland.de/2017/03/27/eine-bilanz-des-schreckens

http://www.russlanddeutschegeschichte.de/kulturarchiv/quellen/dekret.htm

8.2.1.32.4 DEKRET DES RATS DER VOLKSKOMMISSARE ÜBER BILDUNG DES GEBIETS DER WOLGADEUTSCHEN

Mit dem Ziel, den Kampf für die soziale Befreiung der deutschen Arbeiter und der deutschen Dorfarmut des Wolgagebiets zu verstärken und dabei die Grundsätze zu entwickeln, die dem am 29. Mai d. J. bestätigten Statut des Kommissariats für deutsche Angelegenheit zugrunde liegen, sowie den Beschluß des Rats der Volkskommissare vom 26. Juli d. J. weiterführen und zugleich in Übereinstimmung mit den einmütig geäußerten Wünschen des I. Sowjetkongresses der deutschen Kolonien des Wolgagebiets beschließt der Rat der Volkskommissare:
1. Die Ortschaften, die von den deutschen Kolonisten des Wolgagebietes besiedelt werden und sich gemäß Statut des Kommissariats des Wolgagebiets in Kreisdeputiertensowjets hrausgelöst haben, bilden in Anwendung des Artikel 11 des Grundgesetzes der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik eine Gebietsvereinigung mit dem Charakter einer Arbeitskommune, in deren Bestand die entsprechenden Teile der Territorien der Kreise Kamyschin und Atkarsk des Gouvernements Saratow und der Kreise Nowousensk und Nikolajewsk des Gouvernements Samara eingegliedert werden.
2. Alle Fragen, die sich aus der Bildung der neuen territorialen Vereinigung mit deutscher Bevölkerung ergeben, sind ordnungsgemäß zu lösen, wobei das Kommissariat für deutsche Angelegenheiten des Wolgagebiets sowie die Gouvernementsdeputiertensowjets von Samara und Saratow verpflichtet werden, unverzüglich eine Liquidationskommission zu wählen, um diese Vereinigung in kürzester Zeit auszugestalten.
3. In genauer Übereinstimmung mit Artikel 11 des Grundgesetzes wählt der Kongreß der Deputiertensowjets des ausgegliederten Territoriums mit deutscher Bevölkerung ein Exekutivkomitee, das Zentrum der sozialistischen Sowjetarbeit unter der werktätigen deutschen Bevölkerung ist, die richtige Durchführung der Dekrete und Verfügungen der Sowjetmacht überwacht und diesbezüglich der erforderlichen Anordnungen an die Orte erteilt.
4. Alle Macht an den Orten innerhalb der Grenzen, die durch Artikel 61 des Grundgesetzes in dem gemäß Punkt 1 vereinigten Territorium bezeichnet sind, liegt beim Exekutivkomitee, das der Kongreß der Deputiertensowjets der deutschen Arbeiter und deutschen Bauern.
5. Alle Maßnahmen der Sowjetmacht, die auf die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats und der Dorfarmut sowie auf die Umgestaltung des gesamten politischen und wirtschaftlichen Lebens auf sozialistischer Grundlage gerichtet sind, werden in dem oben genannten, von deutschen Kolonisten bewohnten Gebiet durch das Exekutivkomitee der Deputiertensowjets der deutschen Kolonien des Wolgagebietes durchgeführt.
6. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Exekutivkomitee der Deputiertensowjets der deutschen Kolonien des Wolgagebiets und den Gouvernementsdeputiertensowjets sind dem Rat der Volkskommissare und dem Zentralexekutivkomitee zur Klärung zu unterbreiten.
7. Das kulturelle Leben der deutschen Kolonisten: der Gebrauch ihrer Muttersprche in den Schulen, in der örtlichen Verwaltung, im Gericht und im öffentlichen Leben unterliegt gemäß der Sowjetverfassung keinerlei Einschränkung.
Der Rat der Volkskommissare bringt seine Gewißheit zum Ausruck, daß bei Verwirklichung dieser Grundsätze der Kampf für die soziale Befreiung der deutschen Arbeiter und der deutschen Dorfarmut im Wolgagebiet keinen nationalen Hader hervorrufen, sondern, im Gegenteil, die Annäherung der deutschen und der russischen werktätigen Massen fördern wird, deren Zusammenschluß das Unterpfand für ihren Sieg und für Erfolge in der internationalen proletarischen Revolution ist.

Der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare, W. Uljanow (Lenin)
Der Sekretär des Rats der Volkskommissare, L. Fotijewa
Moskau, Kreml, 19. Oktober 1918 Zit.

BESCHLUß DES GESAMTRUSSISCHEN ZENTRALEXEKUTIVKOMMITEES UND DES RATS DER VOLKSKOMMISSARE ÜBER DIE BILDUNG DER AUTONOMEN SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIK DER WOLGADEUTSCHEN

Das Gesamtrussische Zentralexekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare haben beschlossen:

Anmerkung: Die Volkskommissare der in Punkt 8 genannten Volkskommissariate werden in Übereinstimmung des Zenralexekutivkomitees und des Rats der Volkskommissare der Autonomen Sozilistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen mit den entsprchenden Volkskommissariaten der RSFSR ernannt.

  1. Das Autonome Gebiet der Wolgadeutschen in eine Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen als föderativen Teil der RSFSR im Umfang der heute bestehenden Kreisen umzubilden: Pokrowsk, Krasnojar, Marxstadt, Fjodorowka, Mariental, Krasny Kut, Pallasowka, Staraje Poltawka, Seelmann, Kukkus, Balzer, Solotoje, Kamenka und Frank, mit dem Verwaltungszentrum in der Stadt Pokrowsk.

  2. Den Apparat der Staatsmacht der Autonomen Sozialistischen Swojetrepublik entsprechend der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der RSFSR und dem Beschluß des II. Sowjetkongresses des Gebeits der Wolgadeutschen aus den örtlichen Sowjets, ihren Kongressen, aus den Exekutivkomitees, dem Zentralexekituvkomitee und dem Rat der Volkskommissare zu bilden.

  3. Für die Verwaltung der Angelegenheiten der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen folgende Volkskommisariate zu bilden: 1. für Inneres, 2. Rechtspflege, 3. Bildung, 4. Gesundheit, 5. Finanzen, 6. Landwirtschaft, 7. Arbeit, 8. Soziale Fürsorge, 9. Arbeiter- und Bauerninspektion und 10. den Rat der Volkswirtschaft.

  4. Die auswärtigen Angelegenheiten und der Außenhandel verbleiben voll und ganz in der Hand der Volkskommissariate der UdSSR.
    Anmerkung: Falls nötig, wird in der Sowjetrepublik auf Verordnung des Volkskommissariats für Außenhandel der UdSSR ein entsprechender Apparat für den Außenhandel organisiert.

  5. Für die Verwaltung der Militärangelegenheiten wird ein Kriegskommissariat mit den Rechten eines Gouvernementskriegskommissariats gebildet, das dem nächsten Kriegskommissariats gebildet, das dem nächsten Kriegskommissariat unterstellt ist,

  6. Beim Rat der Volkskommissare der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen wird eine Statistischen Verwaltung gebildet, die nach den Anordnungen der Zentralen Statistischen Verwaltung handelt. Der Leiter der Statistischen Verwaltung tritt mit beratender Stimme in den Rat der Volkskommissare der Wolgadeutschen ein.

  7. Die Apparate ds Volkskommissariats für Eisenbahnwesen und für Post und Telegraph in der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen werden laut Anordnung der entsprechenden Volkskommissariate der UdSSR gebildet.

  8. Um die Einheit der finanziellen und wirtschaftlichen Politik der RSFSR aufrecht zu erhalten, bleiben die Volkskommissariate der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen für Finanzen, Arbeit, Arbeiter- und Bauerninspektion und der Rat der Volkskommissaristen der RSFSR, wobei alle planmäßigen Unternehmungen und Verordnungen durch den Rat der Volkswirtschaft in unmittelbarer Abhängigkeit von den entsprechenden Volkskommissariaten der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen durchgeführt werden.

  9. Die Volkskommissariate der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen für Inneres, Rechtspflege, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Soziale Fürsorge sind in ihrer Tätigkeit autonom und unmittelbar or dem Rat der Volkskommissare und dem Zentralexekutivkomitee der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen und vor dem Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitee verantwortlich.

  10. Die deutsche, russische und ukrainische Sprache sind auf dem Gebiet der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen gleichberechtigt. In sämtlichen Gebietsteilen der Sowjetrepublik wird die Geschäftsordnung in der Sprache der Mehrheit der Bevölkerung dieser Teile geführt.

Moskau, Kreml, 20. Februar 1924

Der Vorsitzende des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees M. Kalinin

Der Vorsitzende des Rats der Volkskommissare A.Rykow

Der Sekretär des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees  A. Kisseljow
http://www.russlanddeutschegeschichte.de/
 

Schreiben des stellvertretenden Volkskommissars für Innere Angelegenheiten der UDSSR, Kobulev, an den Volkskommissar des Inneren der ASSR der Wolgadeutschen, Astachov, bezüglich der Bekämpfung der Auswanderungsbewegung in der Bevölkerung der Republik der Wolgadeutschen (02. Dezember 1940)
Abschrift  Streng geheim

https://hatikva.de/bildungsmodul/pdf/n1/bekeampfung_der_auswanderung.pdf

Der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben“ lautete:

„Entsprechend glaubwürdigen Nachrichten, die die Militärbehörden erhalten haben, befinden sich unter der in den Volga-Rayons lebenden deutschen Bevölkerung Tausende und Zehntausende von Diversanten und Spionen, die nach einem aus Deutschland gegebenen Signal in den von den Wolgadeutschen besiedelten Rayons Sprenganschläge verüben sollen.

Über die Anwesenheit einer so großen Zahl von Diversanten und Spionen unter den Wolgadeutschen hat den Sowjetbehörden keiner der in den Volga-Rayons ansässigen Deutschen gemeldet, folglich verbirgt die deutsche Bevölkerung der Volga-Rayons in ihrer Mitte Feinde des Sowjetvolkes und der Sowjetmacht.

Im Falle von Diversionsakten, die auf Weisung aus Deutschland durch deutsche Diversanten und Spione in der Republik der Wolgadeutschen oder in den angrenzenden Rayons ausgeführt werden sollen, und im Falle, daß es zum Blutvergießen kommen wird, wird die Sowjetregierung entsprechend den zur Kriegszeit geltenden Gesetzen gezwungen sein, Strafmaßnahmen zu ergreifen.

Um aber unerwünschte Ereignisse dieser Art zu vermeiden und ernsthaftes Blutvergießen zu verhindern, hat das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR es für notwendig befunden, die gesamt deutsche Bevölkerung, die in den Volga-Rayons ansässig ist, in andere Rayons umzusiedeln, und zwar derart, daß den Umzusiedelnden Land zugeteilt und bei der Einrichtung in den neuen Rayons staatliche Unterstützung gewährt werden soll.

Für die Ansiedlung sind die an Ackerland reichen Rayons der Gebiete Novosibirsk und Omsk, der Region Altaj, Kasachstans und weitere benachbarte Gegenden zugewiesen worden.

Im Zusammenhang damit ist das Staatliche Verteidigungskomitee angewiesen worden, die Umsiedlung aller Wolgadeutschen und die Zuweisung von Grundstücken und Nutzland an die umzusiedelnden Wolgadeutschen in den neuen Rayons unverzüglich in Angriff zu nehmen.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
gez. M. Kalinin

Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
gez. A. Gorkin

Moskau, Kreml, 28. August 1941

Beschluß des Staatlichen Komitees für Verteidigung „Über die Mobilisierung der deutschen Männer im Einberufungsalter von 17 bis 50 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in den Gebieten und Regionen sowie den autonomen und Sowjet-Republiken haben“

14. Februar 1942 Moskau, Kreml Streng vertraulich

Das Staatliche Komitee für Verteidigung beschließt:

1. Alle deutschen Männer im Alter von 17 bis 50 Jahren, die für körperliche Arbeiten geeignet sind undihren ständigen Wohnsitz in den Gebieten Archangelsk, Wologod, Iwanow, Molotow, Pensa, Rjasan, Swerdlowsk, Tambow, Tschita, Tscheljabinsk, Tschkalow, Jaroslaw, Kirow, Nowosibirsk, Onsk, Kujbyschew und Irkutsk, den Regionen Primorskoe, Chabarow, Altai und Krasnojarsk, den Autonomen Sozialistischen Sowjetrepubliken Baschkirien, Mordowien, Mari, Tatarstan, Udmurtistan, Tschuwa, Burjat-Mongolei und Komi sowie den Kasachischen, Turkmenischen, Tadschikischen, Kirgisischen und Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepubliken – für die gesamte Dauer des Krieges in Arbeitskolonnen zu mobilisieren und diese an das NKWD der UdSSR zur verwendung für den Bau von Eisenbahmlinien zu übergeben.

Die Durchführung der Mobilisierungsmaßnahme obliegt dem Volkskommissariat für Verteidigung (Genosse Schtschadenko) gemeinsammit dem NKWD der UdSSR. Die Mobilisierung soll bis zum 25. März 1942 abgeschlossen sein.

2. Das Volkskomissariat für Verkehrswege und die Verwaltung für militärische Verkehrsverbindungen beim Volkskommissariat für Verteidigung zu verpflichten, den Transport der mobilisierten Deutschen einschließlich ihrer Ablieferung an den entsprechenden, vom NKWD der UdSSR nach Bedarf angewiesenen Arbeitsplätzen niht später, als bis zum 30. März zu gewährleisten.

3. Das Mobilisierungsverfahren und die Unterbringung der mobilisierten Deutschen, wie im Beschluß des Staatlichen Komitees für Verteidigung vom 10. Januar 1942, N° 1123, Punkt 2,3,4 aufgeführt, auf alle neu zu Mobilisierenden auszuweiten.

4. Das Volkskommissariat für Nahrungsmittelindustrie, das Volkskommissariat für Fleisch- und Milch-Industrie, das Volkskommissariat für Beschaffung und das Volkskommissariat für Fischindustrie zu verpflichten, dem GULAG des NKWD der UdSSR für den Monat März und das 2. Quartal die noch vorhandenen Produktionsrestbestände an Lebensmitteln laut Beilage zu übertragen und für die Zukunft das Volkskomissariat für Warenhandel der UdSSR in die Pflicht zu nehmen, die Versorgung der Mobilisierten mit Lebensmitteln und Industriewaren gemäß Punkt 6 des Beschlusses des Staatlichen Komitees für Verteidigung N° 123 vom 10.01.42 zu gewährleisten.

Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Verteidigung

J. Stalin   https://www.memorial.krsk.ru/deu/Dokument/Dok/420214.htm

Beschluß des Staatlichen Komitees für Verteidigung „Über die zusätzliche Mobilisierung von Deutschen für die Volkswirtschaft der UdSSR“ N° 2383 – s. v.

7. Oktober 1942 Moskau, Kreml Streng vertraulich

Im Nachgang zu den Beschlüssen des Staatlichen Komitees für Verteidigung N1123 vom 14. Februar 1942 ordnet das Staatliche Komitee für Verteidigung folgendes an:

1. Während der gesamten Dauer des Krieges sind zusätzlich alle Deutschen im Alter von 15-16 und 50-55 Jahren (einschließlich), sofern sie für körperliche Arbeiten tauglich sind, in Arbeitskolonnen zu mobilisieren; dies betrifft sowohl Umsiedler aus den zentralen Gebieten der UdSSR und der ASSR der Wolgadeutschen, die jetzt in der Kasachischen SSR und den östlichen Gebieten der RSFSR leben, als auch solche, die in anderen Gebieten, Regionen und Republiken der Sowjetunion ansässig sind.

2. Gleichzeitig sind für die gesamte Dauer des Krieges alle deutschen Frauen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren (einschließlich) in Arbeitskolonnen zu mobilisieren.Deutsche Frauen mit Säuglingen und Kindern im Alter bis zu 3 Jahren sind von der Mobilisierung freizustellen.

3. Kinder über 3 Jahre sind zur weiteren Erziehung an Familienmitglieder zu übergeben. Falls es außer den zu mobilisierenden Personen keine unmittelbaren Familienmitglieder gibt, werden die Kinder an nahe Verwandte oder deutsche Kolchosen übergeben.

4. Die Durchführung der Mobilisierung der Deutschen obliegt dem Volkskommissariat für Verteidigung und dem NKWD unter Heranziehung der die Sowjetmacht vertretenden örtlichen Organe.Die Mobilisierung der Deutschen ist unverzüglich einzuleiten und binnen Monatsfrist zu beenden.

5. Die mobilisierten Deutschen werden dazu verpflichtet, sich in tauglicher Winterkleidun, mit zusätzlicher Unterwäsche, Bettwäsche, Eß- und Tringgeschirr sowie einem für 10 Tage reichenden Lebensmittelvorrat an den Sammelpunkten einzufinden.

6. Die Deutschen sind sowohl für den Fall des Nichterscheinens zur Mobilisation an den vorgegebenen Sammelpunkten, als auch für eigenmächtiges Unterlassen von Arbeiten oder Flucht aus den Arbeitskolonien – gamäß Ukas des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26.11.41 “Über die Verantwortlichkeit von Arbeitern in militärischen Rüstungsbetrieben bei eigenmächtigem Sichentfernen aus den Unternehmen“ strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

7. Die im Rahmen des hier vorliegenden Beschlusses zu mobilisierenden deutschen Männer sind zum Arbeiten in die Unternehmen des „Tscheljabinsker Kohletrusts“ und des „Karaganda-Kohle-Trusts“ des Volkskomitees für Kohlewirtschaft zu verschicken.

Die zu mobilisierenden deutschen Frauen werden dem Volkskomitee für Erdgaswirtschaft nach entsprechender Verteilung durch das Volkskommissariat zugeteilt.

8. Das Volkskommissariat für Verkehrswege (Genosse Chrulew) und die Verwaltung militärische Verkehrswege beim Volkskomitee für Verteidigung (Genosse Kowalew) ist verpflichtet, für den Transport der mobilisierten Deutschen, entsprechend den Erfordernissen des Volkskomitees für Verteidigung und NKWD Sorge zu tragen.

9. Das Volkskomitee für Erdgaswirtschaft der UdSSR übernimmt die Pflicht, die Aufnahme, Unterbringung und rationelle Nutzung der aus den Reihen der mobilisierten Deutschen zugeteilten Arbeitskräfte zu gewährleisten.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Mobilisierung und Verbringung der Mobilisierten an den Bestimmungsort anfallen, gehen zu Lasten des Volkskomitees für Kohlewirtschaft und des Volkskomitees für Erdgaswirtschaft.

10. Das Volkskomitee für Warenhandel der UdSSR (Genosse Ljubimow) wird verpflichtet, die Lebensmittelversorgung der Mobilisierten während des Transports sicherzustellen.

11. Das NKWD der UdSSR und das Volkskommissariat für Verteidigung sind gehalten, dem Staatlichen Komitee für Verteidigung über die Ergebnisse der Mobilisierung der Deutschen sowie die Anzahl der an das Volkskomitee für Kohle bzw. das Volkskomitee für Erdgas zugeteilten Deutschen Bericht zu erstatten.

Vorsitzender des Staatlichen Komitees für verteidigung

J. Stalin      https://www.memorial.krsk.ru/deu/Dokument/Dok/421007.htm

8.2.1.42.4 Beschluß des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR vom 19. August 1943 über die Mobilisierung von Deutschen und anderen Sonderkontingenten für Betriebe der Kohleindustrie

Streng geheim  Staatliches Verteidigungskomitee

Beschluß Nr. GKO3960 ss vom 19. August 1943, Moskau, Kreml

Zwecks Verbesserung der Kohleförderung im 3. und 4. Quartal 1943 beschließt das Staatliche Verteidigungskomitee:

1. Das NKVD der UdSSR (Gen. Berija) zu verpflichten:

  1. aus den Lagern und Strafkolonien des NKVD der UdSSR in August l. J. 11 Tausend Personen für die Kohleindustrie zur Verfügung zu stellen, darunter: von den Sonderkontingenten der Eingekesselten – 5 Tausend Pers., von den Strafgefangenen, die bis zu 2 Jahren Haft verurteilt worden sind, 6 Tausend Pers., wobei diese daraufhin entlassen und zur Arbeit in der Kohleindustrie verpflichtet werden;

  2. von den Arbeits- und Sondersiedlern – 7 Tausend Pers. entsprechend der Aufschlüsselung nach Gebieten in der Anlage für die Kohleindustrie zu mobilisieren und abzutransportieren;

  3. entsprechend den Beschlüssen des GKO Nr. 1123 ss vom 10.1.1942 und Nr.2383 vom 7.X.42, 7 Tausend deutsche Männer und deutsche Frauen in der Kazachischen SSR, den Regionen Altaj und Krasnojarsk, den Gebieten Omsk, Novosibirsk und Kemerovo für die Kohleindustrie zu mobilisieren und abzutransportieren. Die im Zusammenhang mit der Mobilisierung und dem Transport der vom Narkomvnudel zur Verfügung gestellten Mobilisierten, Strafgefangenen und Sonderkontingente sowie ihrer Verpflegung auf dem Transport entstehenden Kosten werden aus Mitteln des Narkomugol gedeckt.

2. Das Narkomugol (Gen. Vachrusev) wird verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Aufnahme, Unterbringung und der Organisation der Einbeziehung der vom Narkomvnudel entsandten Kontingente in den Arbeitsprozeß zu ergreifen.
3. Das NKPS (Gen. Kaganovic() wird verpflichtet, dem Narkomvnudel auf Grund von dessen Anträgen im August und September geeignete Züge zum Transport von 25 Tausend Personen – Mobilisierte und Sonderkontingente – bereitzustellen.
4. Das Narkomtorg der UdSSR (Gen. Ljubimov) wird verpflichtet, dem Narkomugol Nahrungsmittel für die zu mobilisierenden 25 Tausend Personen zur Verpflegung auf dem Transport entsprechend der für Arbeiter festgelegten Normen und für durchschnittlich 15 Tage zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende des Staatlichen Verteidigungskomitees, I. Stalin

 Aufgehoben durch die Verordnung des Ministerkabinetts der UdSSR vom 6. Juni 1991 Nr. 336.

Quelle: Eisfeld, Nr. 205

http://www.russlanddeutschegeschichte.de/russisch/kulturarchiv/quellen/mobilisierung.htm


Geheim

Bestätigt durch die Verordnung des Sovnarkom der UdSSR vom 8. Januar 1945 Nr. 34-14 s Rahmenstatut der Sonderkommandanturen des NKVD

1948  26. November – Dekret des Obersten Sowjets: Verbannung auf "ewige Zeiten" festgeschrieben, Verlassen der Ansiedlungsorte ohne Sondergenehmigung mit Zwangsarbeit bis zu 20 Jahren bedroht.

In der Öffentlichkeit wurden die Deutschen totgeschwiegen und als Volksgruppe ignoriert, obwohl sie mit etwa 2 Millionen Menschen unter den 100 Nationalitäten der UdSSR die 14. Stelle einnahmen.

In dieser entwürdigenden Trostlosigkeit mussten die Russlanddeutschen noch zehn Jahre nach Ende des II. Weltkrieges schuldlos ihr Dasein fristen.
Halbherzige Rehabilitierungsversuche der Russlanddeutschen:
13.12.1955
Erlass (Nicht zur Veröffentlichung in der Presse) des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Aufhebung der Einschränkungen in der Rechtsstellung der Deutschen und der Mitglieder ihrer Familien, die sich in der Sondersiedlung befinden“. Der Erlass schaffte den Sondersiedlerstatus für die Deutschen ab, aber eine Rückkehr in die angestammten Herkunftsgebiete war nicht erlaubt.

Erst am 10. März 1955 erhielten Sondersiedler in der UdSSR endlich ihre Pässe, die ihnen seit Kriegsende vorenthalten worden waren.

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 29. August 1964 über Änderungen des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 "Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben"    Zur Veröffentlichung im "Anzeiger" 

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR

Dank der großen Unterstützung durch die kommunistische Partei und den Sowjetstaat wurde die deutsche Bevölkerung in den vergangenen Jahren in den neuen Wohngebieten fest integriert, sie genießt alle Rechte der Bürger der UdSSR. Sowjetbürger deutscher Nationalität arbeiten gewissenhaft in Betrieben, Sovchozen und Institutionen, beteiligen sich aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben. Viele von ihnen sind Abgeordnete im Obersten Sowjet und in örtlichen Sowjets der Werktätigendeputierten der RSFSR, der Ukrainischen, der Kazachischen, der Uzbekischen der Kirgizischen und weiterer Unionsrepubliken, sind in leitenden Funktionen in Industrie und Landwirtschaft, im Apparat der Sowjets und im Parteiapparat tätig. Tausende von deutschen Sowjetbürgern wurden für ihre Arbeitsleistungen mit Orden und Medaillen der UdSSR ausgezeichnet, sind Träger von Ehrentiteln der Unionsrepubliken. In Rayons einer Reihe von Gebieten, Regionen und Republiken mit deutscher Bevölkerung gibt es Mittel- und Grundschulen, in denen in deutscher Sprache unterrichtet wird oder das Erlernen der deutschen Sprache für schulpflichtige Kinder organisiert ist, es werden in deutscher Sprache regelmäßig Rundfunksendungen ausgestrahlt und Zeitungen herausgegeben, weitere Kulturveranstaltungen für die deutsche Bevölkerung durchgeführt.

Das Leben hat erwiesen, daß diese pauschal erhobenen Anschuldigungen haltlos und Ausdruck der angesichts des Personenkults um Stalin herrschenden Willkür waren. In Wirklichkeit hat die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges gemeinsam mit dem ganzen Sowjetvolk durch ihre Arbeit zum Sieg der Sowjetunion über das faschistische Deutschland beigetragen, und in den Nachkriegsjahren beteiligt sie sich aktiv am kommunistischen Aufbau.Im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 "Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben" wurden gegenüber großen Gruppen von deutschen Sowjetbürgern Anschuldigungen erhoben, den faschistischen deutschen Landräubern aktive Unterstützung und Vorschub geleistet zu haben.
Über Änderungen des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 "Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben"

Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR beschließt:

1. Der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 "Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben" (Sitzungsprotokoll des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941, Nr. 9, Position 256) wird in dem Teil aufgehoben, der pauschal erhobene Anschuldigungen gegen die deutsche Bevölkerung, die in den Volga-Rayons lebte, enthält.
2. In Anbetracht der Tatsache, daß die deutsche Bevölkerung in ihren neuen Wohngebieten auf dem Territorium einer Reihe von Republiken, Regionen und Gebieten des Landes fest integriert ist und die Rayons ihres früheren Wohnsitzes besiedelt sind, werden die Ministerräte der Unionsrepubliken zwecks einer weiteren Entwicklung der Rayons mit deutscher Bevölkerung beauftragt, der auf dem Territorium dieser Gebiete lebenden deutschen Bevölkerung auch weiterhin Hilfe und Unterstützung beim wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau unter Berücksichtigung ihrer nationalen Eigenart und ihrer Interessen zu gewähren.
Ursprünglich war der Erlaß nicht zur Veröffentlichung bestimmt. In der Unterlage ist diese Stelle durchgestrichen und durch "Zur Veröffentlichung im Anzeiger" ersetzt.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, gez. Mikojan
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, gez. Georgadze
Moskau, Kreml, 29. August 1964, Nr. 2820-VI

Quelle: Eisfeld, Nr. 409 

http://www.russlanddeutschegeschichte.de/kulturarchiv/quellen/aenderung.htm

PS:( wird veröffentlich nur ab 05.01.1965)  https://www.hatikva.de/bildungsmodul/pdf/n1/erlass_29081964.pdf

Erlass vom 29. August 1964 auf Deutsch (© Zeitungsausschnitt aus der Privatsammlung Viktor Krieger (Heidelberg - Lobbach))   https://t1p.de/op1q

https://www.bpb.de/cache/images/2/283402-st-galerie_gross.jpg?17015

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Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 3. November 1972 über die Aufhebung der Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die früher für einzelne Kategorien von Bürgern vorgesehen waren

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR

Über die Aufhebung der Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die früher für einzelne Kategorien von Bürgern vorgesehen waren.
Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR beschließt:

1. Die Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die durch Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vorgesehen waren:
vom 13. Dezember 1955 für Deutsche und deren Familienmitglieder;vom 27. März 1956 für Griechen, Bulgaren, Armenier und deren Familienmitglieder;vom 22. September 1956 für ehemalige griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige, die die sowjetische Staatsbürgerschaft erworben haben; für griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige; für ehemalige griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige – staatenlose Personen – werden aufgehoben.

2. Als Leitrichtlinie wird festgelegt, daß Personen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft der UdSSR sind und auf die sich die genannten Einschränkungen erstreckten, sowie deren Familienmitglieder ebenso wie alle anderen sowjetischen Bürger das Recht haben, den Wohnsitz auf dem gesamten Territorium der UdSSR entsprechend den geltenden Rechtsnormen über den Arbeitsnachweis und die Paßordnung zu wählen, Ausländer und staatenlose Personen – entsprechend den Rechtsakten über die Regelung der Wohnsitznahme in der UdSSR durch Ausländer und staatenlose Personen.
3. Das Justizministerium der UdSSR wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium des Innern der UdSSR, dem Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR Vorschläge einzubringen, die darauf hinauslaufen, diejenigen Rechtsakte, welche Einschränkungen in der Wohnsitznahme für ehemals aus ihren Ansiedlungsorten in andere Regionen der UdSSR umgesiedelten Personen einzelner Nationalitäten vorsehen, als außer Kraft getreten zu qualifizieren.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, N. Podgornyj
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, M. Georgadze
Moskau, Kreml, 3. November 1972

Quelle: Eisfeld, Nr. 410   http://www.russlanddeutschegeschichte.de/kulturarchiv/quellen/frueher.htm

Demokratisierungspolitik seit 1985

Erst die Liberalisierung der sowjetischen Gesellschaft seit 1985 im Zuge von Glasnost und Perestroika weckte Hoffnungen auf eine gerechte Lösung der "russlanddeutschen Frage". Auf dem Weg zur Überwindung der totalitären Vergangenheit galten die Erklärung des Obersten Sowjets der UdSSR vom 14. November 1989 "Über die Bewertung der Repressionsakte gegen Völker, die gewaltsam umgesiedelt wurden, als ungesetzlich und verbrecherisch und über die Wahrung der Rechte dieser Völker" und das Gesetz der Russländischen Föderation vom 26. April 1991 "Über die Rehabilitierung der repressierten Völker" als wichtigste Meilensteine. Darin wurden alle Maßnahmen des stalinistischen Regimes gegenüber den deportierten Völkern, die "dem Genozid und verleumderischen Angriffen ausgesetzt worden waren", für "ungesetzlich und verbrecherisch" erklärt. Den Betroffenen stand damit unter anderem das Recht "auf die Wiederherstellung der territorialen Integrität" zu.

1989  Ende März – Gründung der deutschen Gesellschaft "Wiedergeburt" Ihr oberstes Ziel: die Wiederherstellung der Wolgarepublik. An der Wolga öffentliche Proteste gegen die Rückkehr der Deutschen.

14.11.1989 Erklärung des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Erklärung der Repressivakte gegen die Völker, die der Zwangsumsiedlung ausgesetzt wurden, als gesetzeswidrig und verbrecherisch und Sicherstellung deren Rechte“.

13.08.1990 Regierungserlass der UdSSR „Über die Wiederherstellung der Rechte aller Opfer politischer Repressalien der 1920er – 1950er Jahre“.

07.03.1991 Verordnung des Obersten Sowjets der UdSSR „Über Außerkraftsetzung der Gesetzesakte im Zusammenhang mit der Erklärung des Obersten Sowjets der UdSSR vom 14.11.1989“.

26.04.1991 Gesetz der RSFSR „Über die Rehabilitierung repressierter Völker“. Darin wurde die Wiederherstellung der Staatlichkeit auch für Russlanddeutsche vorgesehen. Das Gesetz sah, in Ergänzung zum Hauptgesetz, die Vorbereitung der einzelnen Gesetze über die Rehabilitierung von jedem repressierten Volk vor.

18.10.1991 Gesetz der RSFSR „Über Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien“.

18.02.1992 Oberster Sowjet der UdSSR beschließt Gründung des deutschen Rayons Asowo/Gebiet Omsk.

21.02.1992 Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation „Über erstrangige Maßnahmen zur Rehabilitierung der Russlanddeutschen“. Darin wurde die Bildung des deutschen nationalen Bezirks-Okrug  im Gebiet Wolgograd und des deutschen nationalen Rayons im Gebiet Saratow als die erste Phase der Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen vorgesehen.

10. 07.1992 Unterzeichnung des russisch-deutschen Protokolls über die Zusammenarbeit beider Länder bei der schrittweisen -stufenweisen (4-5 Jahre)Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen.
August 1992 – Umfrage im Gebiet Saratow ergibt Mehrheit gegen Autonomie der Deutschen (in ländlichen Bezirken bis zu 80%) .


 

21.04.2014  Erlass des Präsidenten der RF „Über Maßnahmen zur Rehabilitierung des .....und deutschen Volkes

31. 01. 2016  Erlass Nr.34 Am 31. Januar 2016 unterzeichnete der Präsident der RF Wladimir Putin einen Erlass, in dem die Frage über der Wiederherstellung der Republik der Wolgadeutschen geschlossen wurde.

Trotz aller Bemühungen seitens der Deutschen über eine Wiederherstellung der deutschen Autonomie an er Wolga, wurde die ASSR der Wolga-Deutschen nicht wieder ins Leben zurückgerufen. Nach und nach ging den Deutschen ihre Sprache, ihre Sitten und Gebräuche, ihre Traditionen verloren.

Bittere Realität:

Kinder und Enkelkinder von deportierter und repressierten Deutschen in der SU erniedrigt, gefoltert,gemordet,der Rechte geraubt wurden und jahrelang gelitten haben,feiern ausgelassen ,während Stalin-zeit . Halten wir die Erde fest= steig dort raus so schnell wie möglich !
Am 31. Januar 2016 unterzeichnete der Präsident der RF Wladimir Putin einen Erlass, in dem die Frage über der Wiederherstellung der Republik der Wolgadeutschen geschlossen wurde.
PS: Die Verfassung der Russischen Föderation deklariert die „Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker in der Russischen Föderation als eine der Grundlagen der föderativen Staatsordnung des Landes“ (Art. 2), .

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