2.2.3 Manifest vom 22. Juli 1763
Manifest der Zarin Katharina II. vom 22. Juli 1763
Von Gottes Gnaden
Wir Catharina die Zweite, Zarin und Selbstherrscherin aller Reußen zu Moskau, Kiew, Wladimir, Nowgorod, Zarin zu Casan, Zarin zu Astrachan, Zarin zu Sibirien, Frau zu Pleskau und Großfürstin zu Smolensko, Fürstin zu Esthland und Lifland, Carelien, Twer, Jugorien, Permien, Wjatka und Bolgarien und mehr anderen; Frau und Großfürstin zu Nowgorod des Niedrigen Landes, von Tschernigow, Resan, Rostow, Jaroslaw, Belooserien, Udorien, Obdorien, Condinien, und der ganzen Nord-Seite, Gebieterin und Frau des Jurischen Landes, der Cartalinischen und Grusinischen Zaren und Cabardinischen Landes, der Tscherkessischen und Gorischen Fürsten und mehr anderen Erb-Frau und Beherrscherin.
Das Uns der weite Umfang der Länder Unseres Reiches zur Genüge bekannt, so nahmen Wir unter anderem wahr, daß keine geringe Zahl solcher Gegenden noch unbebaut liege, die mit vorteilhafter Bequemlichkeit zur Bevölkerung und Bewohnung des menschlichen Geschlechtes nutzbarlichst könnte angewendet werden, von welchen die meisten Ländereyen in ihrem Schoose einen unerschöpflichen Reichtum an allerley kostbaren Erzen und Metallen verborgen halten; und weil selbiger mit Holzungen, Flüssen, Seen und zur Handlung gelegenen Meerung gnugsam versehen, so sind sie auch ungemein bequem zur Beförderung und Vermehrung vielerley Manufacturen, Fabriken und zu verschiedenen Anlagen.
Dieses gab Uns Anlaß zur Erteilung des Manifestes, so zum Nutzen aller Unserer getreuen Unterthanen den 4. December des abgewichenen 1762 Jahres publiciert wurde. Jedoch, da wir in selbigen Ausländern, die Verlangen tragen würden, sich in Unserem Reich häuslich niederzulassen, Unser Belieben nur summarisch angekündiget; so befehlen Wir zur besseren Erörterung desselben folgende Verordnung, welche Wir hiermit feierlichst zum Grunde legen, und in Erfüllung zu setzen gebieten.
Verstatten Wir allen Ausländern, in Unser Reich zu kommen, um sich in allen Gouvernements, wo es einem jeden gefällig, häuslich niederzulassen.
Dergleichen Fremde können sich nach ihrer Ankunft nicht nur in Unsere Residenz bey der zu solchem Ende für die Ausländer besonders errichteten Tütel-Canzley, sondern auch in den anderweitigen Gränz-Städten Unseres Reiches nach eines jeden Bequemlichkeit bey denen Gouverneure, der wodergleichen nicht vorhanden, bey den vornehmsten Stadts-Befehlshabern zu melden.
Da unter denen sich in Rußland niederzulassen Verlangen tragenden Ausländern sich auch solche finden würden, die nicht Vermögen genug zu Bestreitung der erforderlichen Reisekosten besitzen: so können sich dergleichen bey Unseren Ministern und an auswärtigen Höfen melden, welche sie nicht nur auf Unsere Kosten ohne Anstand nach Rußland schicken, sondern auch mit Reisegeld versehen sollen.
Sobald dergleichen Ausländer in Unserer Residenz angelangt und sich bei der Tütel-Canzley oder in einer Gränz-Stadt gemeldet haben werden; so sollen dieselben gehalten sein, ihren wahren Entschluß zu eröffnen, worinn nehmlich ihr eigentliches Verlangen bestehe, und ob sie sich unter die Kaufmannschaft oder unter Zünfte einschreiben lassen und Bürger werden wollen, und zwar nahmentlich, in welcher Stadt; oder ob sie Verlangen tragen, auf freyem und nutzbarem Grunde und Boden in ganzen Kolonien und Landflecken zum Ackerbau oder zu allerley nützlichen Gewerben sich niederlassen; da sodann alle dergleichen Leute nach ihrem eigenen Wunsche und Verlangen ihre Bestimmung unverweilt erhalten werden; gleich denn aus beifolgendem Register zu ersehen ist, wo und an welchen Gegenden Unseres Reiches nahmentlich freye und zur häuslichen Niederlassung bequeme Ländereyen vorhanden sind; wiewohl sich außer der in bemeldetem Register aufgegebenen noch ungleich mehrere weitläufige Gegenden und allerley Ländereyen finden, allwo Wir gleichergestalt verstatten sich häuslich niederzulassen, wo es sich ein jeder am nützlichsten selbst wählen wird.
Gleich bei der Ankunft eines jeden Ausländers in Unser Reich, der sich häuslich niederzulassen gedenket und zu solchem Ende in der für die Ausländer errichteten Tütel-Canzley oder aber in anderen Gränz-Städten Unseres Reiches meldet, hat ein solcher, wie oben im 4ten § vorgeschrieben stehet, vor allen Dingen seinen eigentlichen Entschluß zu eröffnen, und sodann nach eines jeden Religions-Ritu den Eid der Unterthänigkeit und Treue zu leisten.
Damit aber die Ausländer, welche sich in Unserem Reiche niederzulassen wünschen, gewahr werden müssen, wie weit sich Unser Wohlwollen zu ihrem Vorteile und Nutzen erstrecke, so ist, dieser Unser Wille:
1. Gestatten Wir allen in Unser Reich ankommenden Ausländern unverhindert die freie Religions-Übung nach ihren Kirchen-Satzungen und Gebräuchen; denen aber, welche nicht in Städten, sondern auf unbewohnten Ländereyen sich besonders in Colonien oder Landflecken nieder zu lassen gesonnen sind, erteilen Wir die Freyheit, Kirchen und Glocken-Türme zu bauen und dabey nöthige Anzahl Priester und Kirchendiener zu unterhalten, nur einzig den Klosterbau ausgenommen. Jedoch wird hierbey jedermann gewarnt keinen in Rußland wohnhaften christlichen Glaubensgenossen, unter gar keinem Vorwande zur Annehmung oder Beypflichtung seines Glaubens und seiner Gemeinde zu bereden oder zu verleiten, falls er sich nicht der Furcht der Strafe nach aller Strenge Unserm Gesetze auszusetzen gesonnen ist. Hiervon sind allerley an Unsere Reiche angrenzende dem Mahometanischen Glauben zugethane Nationen ausgeschlossen; als welche Wir nicht nur auf eine anständige Art zur christlichen Religion zuneigen, sondern auch sich selbige unterthänig zu machen, einem jeden erlauben und gestatten.
2. Soll keiner unter solchen zur häuslichen Niederlassung nach Rußland gekommene Ausländer an unsere Cassa die geringsten Abgaben zu entrichten, und weder gewöhnliche oder außerordentliche Dienste zu leisten gezwungen, noch Einquartierung zu tragen verbunden, sondern mit einem Worte, es soll ein jeder von aller Steuer und Auflagen folgendermaßen frey sein: diejenigen nehmlich, welche in vielen Familien und ganzen Colonien eine bisher noch unbekannte Gegend besetzen, genießen dreyßig Frey-Jahre; die sich aber in Städten niederlassen und sich entweder in Zünften oder unter der Kaufmannschaft einschreiben wollen, auf ihre Rechnung in Unserer Residenz Sankt-Petersburg oder in benachbarten Städten in Lifland, Estland, Ingermanland, Carelien und Finland, wie nicht weniger in der Residenz-Stadt Moscau nehmen, haben fünf FreyJahre zu genießen. Wonechst ein jeder, der nicht nur auf einige kurze Zeit, sondern zur würklichen häuslichen Niederlassung, nach Rußland kommt, noch über dem ein halbes Jahr hindurch frey Quartier haben soll.
3. Allen zur häuslichen Niederlassung nach Rußland gekommenen Ausländern, die entweder zum Kornbau und anderer Handarbeit, oder aber Manufacturen, Fabriken und Anlagen zu errichten geneigt sind, wird alle hülfliche Hand und Vorsorge dargeboten und nicht allein hinlanglich und nach eines jeden, erforderlichen Vorschub gereichet werden, je nachdem es die Notwendigkeit und der künftige Nutzen von solchen zu errichtenden Fabriken und Anlagen erheischet, besonders aber von solchen, die bis jetzo in Rußland noch nicht errichtet gewesen.
4. Zum Häuser-Bau, zu Anschaffung verschiedener Gattung im Hauswesen benöthigten Viehes, und zu allerley wie beym Ackerbau, also auch bey Handwerken, erforderlichen Instrumenten, Zubehöre und Materialien, soll einem jeden aus unserer Cassa das nöthige Geld ohne alle Zinsen vorgeschossen, sondern lediglich das Kapital, und zwar nicht eher als nach Verfließung von zehn Jahren zu gleichen Theilen gerechnet, zurück gezahlt werden.
5. Wir überlassen denen sich etablirten ganzen Colonien oder Landflecken die innere Verfassung der Jurisdiction ihrem eigenen Gutdünken, solcher-gestalt, daß die von Uns verordneten obrigkeitlichen Personen an ihren inneren Einrichtungen gar keinen Antheil nehmen werden, im übrigen aber sind solche Colonisten verpflichtet, sich Unserem Civil-Recht zu unterwerfen. Falls sie aber selbst Verlangen trügen eine besondere Person zu ihrem Vormunde oder Besorger ihrer Sicherheit und Verteidigung von uns zu erhalten, bis sie sich mit den benachbarten Einwohnern dereinst bekannt machen, der mit einer Salvegarde von Soldaten, die gute Mannszucht halten, versehen sey, so soll Ihnen auch hierinnen gewillfahret werden.
6. Einem jeden Ausländer, der sich in Rußland niederlassen will, gestatten Wir die völlige zollfreie Einfuhr seines Vermögens, es bestehe dasselbe worinn es wolle, jedoch mit dem Vorbehalte, daß solches Vermögen in seinem eigenen Gebrauche und Bedürfnis, nicht aber zum Verkaufe bestimmt sey. Wer aber außer seiner eigenen Nothdurft noch einige Waaren zum Verkaufe mitbrächte, dem gestatten Wir freyen Zoll für jede Familie vor drey Hundert Rubel am Werte der Waaren, nur in solchem Falle, wenn sie wenigstens zehn Jahre in Rußland bleibt: widrigenfalls wird bey ihrer Zurück-Reise der Zoll sowol für die eingekommene als ausgehende Waaren abgefordert werden.
7. Solche in Rußland sich niederlassende Ausländer sollen während der ganzen Zeit ihres Hierseins, außer dem gewöhnlichen Land-Dienste, wider Willen weder in Militär noch Civil-Dienst genommen werden; ja auch zur Leistung dieses Land-Dienstes soll keines eher als nach Verfließung obangesetzter Freyjahre verbunden seyen: wer aber frey-willig geneigt ist, unter die Soldaten in Militär-Dienst zu treten, dem wird man außer dem gewöhnlichen Solde bey seiner Enrollierung beym Regiment Dreißig Rubel Douceur-Geld reichen.
8. Sobald sich Ausländer in der für sie errichteten Tütel-Canzley oder sonst in Unsern Gränz-Städten gmeldet und ihren Entschluß eröffnet haben, in das Innerste des Reiches zu reisen, und sich daselbst häuslich niederzulassen, so bald werden selbige auch Kostgeld, nebst freyer Schieße an den Ort ihrer Bestimmung bekommen.
9. Wer von solchen in Rußland sich etablirten Ausländern dergleichen Fabriken, Manufacturen und Anlagen errichtet, und Waaren daselbst verfertigt, welche bis dato in Rußland noch nicht gewesen, dem gestatten Wir, dieselben Zehn Jahre hindurch, ohne Erlegung irgend einigen inländischen See- oder Gränze-Zolles frey zu verkaufen, und aus Unserm Reiche zu verschicken.
10. Ausländische Capitalisten, welche auf ihre eigenen Kosten in Rußland Fabriken, Manufacturen und Anlagen errichten, erlauben Wir hiermit zu solchen ihren Manufacturen, Fabriken und Anlagen erforderliche leibeigene Leute und Bauern zu erkaufen. Wir gestatten auch:
11. Allen in Unserm Reiche sich in Colonien oder Landflecken niedergelassenen Ausländern, nach ihrem eigenen Gutdünken Markt-Tage und Jahrmärkte anzustellen, ohne an Unsere Cassa die geringsten Abgaben oder Zoll zu erlegen.
Aller obengenannten Vorteile und Einrichtung haben sich nicht nur diejenigen zu erfreuen, die in Unser Reich gekommen sind, sich häuslich nieder zu lassen, sondern auch ihre hinterlassene Kinder und Nachkommenschaft, wenn sie auch gleich in Rußland geboren, solchergestalt, daß ihre Freyjahre von dem Tage der Ankunft ihrer Vorfahren in Rußland zu berechnen sind.
Nach Verfließung obangesetzter Freyjahre sind alle in Rußland sich niedergelassene Ausländer verpflichtet, die gewöhnlichen und mit gar keiner Beschwerlichkeit verknüpften Abgiften zu entrichten, und gleich Unsern anderen Unterthanen, Landes-Dienste zu leisten.
Endlich und zuletzt, wer von diesen sich niedergelassenen und Unsrer Bothmäßigkeit sich unterworfenen Ausländern Sinnes würde, sich aus Unserm Reiche zu begeben, dem geben Wir zwar jederzeit dazu die Freyheit, jedoch mit dieser Erleuterung, daß selbige verpflichtet seyn sollen, von ihrem ganzen in Unserm Reiche wohlerworbenen Vermögen einen Theil an Unsere Cassa zu entrichten; diejenigen nehmhich, die von Einem bis Fünf Jahre hier gewohnet, erlegen den Fünften, die von fünf bis zehen Jahren und weiter, sich in Unsern Landen aufgehalten, erlegen den zehenden Pfennig; nachher ist jedem erlaubt ungehindert zu reisen, wohin es ihm gefällt.
Wenn übrigens einige zur häuslichen Niederlassung nach Rußland Verlangen tragenden Ausländer aus einem oder anderen besonderen Bewegungsgründen, außer obigen noch andere Conditiones und Privilegien zu gewinnen wünschen würden; solche haben sich deshalb an Unsere für die Ausländer errichteten Tütel-Canzley, welche uns alles umständlich vortragen wird, schriftlich oder persönlich zu wenden: worauf Wir alsdann nach Befinden der Umstände nicht anstehen werden, um so viel mehr geneigte Allerhöchste Resolution ertheilen, als sich ein jeder von Unserer Gerechtigkeitshiebe zuversichtlich versprechen kann.
Gegeben zu Peterhof, im Jahre 1763 den 22ten Juli, im Zweyten Jahre Unserer Regierung
Das Original haben Ihre Kayserliche Majestät Allerhöchst eigenhändig folgendergestalt unterschrieben https://t1p.de/lvvq
Der Einfluss von Deutschen auf die Geschichte Russlands nahm unter den Nachfolgern Peters des Großen noch weiter zu: Minister und Ratgeber kamen aus Deutschland und die Zarenfamilie der Romanows vermischte sich mit anderen europäischen Häusern. Die aus Deutschland stammende Katharina II. (1762–1796) vertrat wie Friedrich II. in Preußen, Maria Theresia und Joseph II. in Österreich einen aufgeklärten Absolutismus und förderte wie diese die Kolonisation von innerstaatlichen, kaum oder unbewohnten Gebieten, um so ein erhöhtes Bevölkerungswachstum zu erreichen. Durch diese Peuplierungspolitik erhoffte man sich Macht und Reichtum für den Staat. In Russland kam noch hinzu, dass man einige Gebiete vor nomadisierenden Stämmen sichern wollte.
Einladungsmanifest
Da die meisten russischen Bauern Leibeigene ihrer adligen Herren waren und die Zahl der freien Staatsbauern nicht ausreichte, warb sie vor allem im Ausland um Siedler. Ihr Einladungsmanifest vom 22. Juli 1763[1] stellte ausländischen Siedlern eine Reihe von Privilegien in Aussicht:
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Religionsfreiheit,
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Befreiung vom Militärdienst,
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Selbstverwaltung auf lokaler Ebene mit Deutsch als Sprache,
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finanzielle Starthilfe,
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30 Jahre Steuerfreiheit.Vor allem in deutschen Fürstentümern wurden die Menschen von den Versprechungen gelockt, die Katharina II. durch ihre Anwerber in Zeitungen und Kirchen verbreiten ließ. Die Motive, das Land verlassen zu müssen (Emigration), ergaben sich vor allem aus den Folgen des Siebenjährigen Krieges (1756–1763), unter dem vor allem die Bewohner der Rheinprovinz, Nordbayerns und -badens, der hessischen Gebiete und der Pfalz zu leiden hatten.
Dann beim Ankunft in Russland legten sie einen Treueeid auf die russische Krone ab, das sogenannte Eidversprechen, dessen Text am 3. August 1763 von Graf Orlow gebilligt wurde und unten gegeben wird.
Eides Formul
Ich Endesbenannter gelobe und schwöre zu dem allmächtigen Gott, daß ich will und soll, der Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Großen Frauen und Kayserin CATHARINA ALEXIEWNA, Selbstherrscherin von allen Reußen, und Ihro Kayserlichen Majestät geliebtestem Sohne, dem Cron-Printzen, und Groß-Fürsten PAVL PETROWITSCH, als dem rechtmäßigen Trohnfolger des Rußischen Reichs, ein treuer, redlicher, gehorsahmer Diener und Unterthan nebst meiner Famille beständig seyn, so lange ich mich in Höchst-Deroselben Staaten befinden werde, so wie das unter den 22 July 1763 publicirte Manifest in sich enthält, und ohne Ihro Kayserlichen Majestät allerhöchsten Willen und Befehl über die Grentze mich nicht begeben, und in auswärtige Diensten nicht treten, wie auch mit denen Feinden Ihro Kayserlichen Majestät schädlichen Unterhandlungen, oder eine verbotene Correspondence, sowohl in – als außerhalb des Rußischen Reichs nicht pflegen, und auf keinerley Art und Wieße wieder die Pflichten eines getreuen Ihro Kayserlichen Majestät Unterthans handeln will.
Auch alle zu Ihro Kayserlichen Majestät Hohem Souverainiteˊ, Macht und Gewallt, gehörige festgestellte, und noch künftig festzustellende, gerechtsahme und prärogativen nach meinem äußersten Verstande, Kräften und Vermögen in acht nehmen und vertheidigen, auch in dem allen (benöthigten Falls) meines Lebens selbst nicht schonen, und dabey nach äußersten Vermögen zu befördern trachten, alles was zu Ihro Kayserlichen Majestät getreuem Dienste und zum Nutzen des Reichs bey allen Gelegenheiten gereichen kann, Nachteil, Schaden und Verlust Ihro Kayserlichen Majestät Interesse aber, so balde dergleichen vermerke, nicht nur bey Zeiten entdecken, sondern auch auf alle Art zu hindern und abzuwehren suchen.
Desgleichen wann zum Diensten und Nutzen Ihro Kayserlichen Majestät mir eine geheime Sache, oder was es auch seyn möchte, geheim zu halten anbefohlen wird, solches vollkommen geheim halten, und niemanden offenbahren, dem es nicht zu wißen gebühret, und kund zu thun nicht befohlen wird.
Dieses will und soll ich treulich halten, so wahr mir Gott an Leib und Seel durch Jesum Christum helfe.
Amen.
Werbe Russland Propaganda :
Veröffentlichung des Manifestes in Zeitungen oder auch auf Flugblättern die ländliche Bevölkerung nur in unzureichendem Maße erreicht werden, zum anderen wurden Auswanderungswillige auf dem Weg zu den russischen Gesandt.
Die Lage in der neuen Heimat war aber für die meisten nicht so rosig, wie sie es sich erhofft hatten. Und so ist es nicht verwunderlich, dass erste Briefe bzw. Flugblätter von Auswanderern, in denen ihr Leid und die Betrügereien der russischen Regierungsbeamten ausführlich geschildert wurden, sich sehr bald in Deutschland zu verbreiten begannen. Im Gegenzug ließen die entsprechenden Propagandaexemplare der Werber jedoch auch nicht lange auf sich warten: Es wurden vermeintliche Briefe von bereits an der Wolga angesiedelten Kolonisten verteilt, in denen ein solches Schlaraffenland geschildert wurde, an welches die meisten wohl nicht ein mal im Traum zu denken wagten.[114]
Im Folgenden seien drei Beispiele angeführt:
„Wie es mir gelungen ist, mich von den Worten der Augenzeugen zu überzeugen, ist das Land unvergleichlich besser, als es beschrieben wird. Es ähnelt dem der warmen Provinzen Frankreichs. Die Flüsse sind reich an Fischen. Unter der gegenwärtigen friedlichen Lage mit Persien gibt es mit ihm Handel. Die benachbarten Kalmücken, Kosaken und Russen sind das friedreichste Völkchen…. Den Kolonisten baut man gute Häuser. […] Alles hier sage ich als ehrlicher und edelmütiger Mensch, ohne Bestechung und Anstiftung, und rate alle armen schuftenden Leuten sich in Russland anzusiedeln, indem ich ihnen beteuere, dass es ihnen hier gut gehen wird.“[115] (Brief vom 2. Juni 1765)
In einem anderen Schriftstück wird die Gegend am Wolgastrom als eine der „vorteilhaftesten und fruchtbarsten Gegenden geschildert, wessen Klima dem Lionischen in Frankreich beinahe ähnlich und das am Ober- Rheinstrom weit übertrifft, dabei sehr gesund und überaus fruchtbar ist in einer schönen flachen Lage, wo eine schwarze und salpeterreiche Erde bald anderthalb, bald zwey bald mehr Ellen tief, vermutlich aus der Fäulung des Grases und der Kräuter entstanden“ zu finden war. […], wie solches viele eigenhändig Briefe und Beschreibungen sowohl von Catholischen und Protestantischen Geistlichen als auch von verschiedenen anderen Ausländern, welche sich bey einigen Tausenden in der umliegenden Gegend bereits niedergelassen, sattsam bezeugen. […] Zur Viehzucht findet sich allda ein unvergleichlicher Wiesenwachs und das in Mannhöhe aufwachsende Gras steht bereits mit Ausgang April Monats 3 Fuß hoch. Das Hornvieh, welches an Größe dem Holländischen gleichkommt, wird daselbst für 3, 4 und 5 Rubel das Stück verkauft; […] Schafe von sehr großer Art sind auch um einen geringen Preis zu haben.“[116]
Und in einem dritten Brief heißt es: „…und habe Gott sey Dank Äcker, Wiesen-Pferde, Kühe und ander Vieh so viel, ja mehr als ich bestreiten kann, habe also noch nie über Mängel zu klagen gehabt, Kirche und Schule haben wir auch.“[117]
Das Gemisch aus Wahrheit und Unwahrheit wurde aber ebenso wie der Inhalt des Manifests des Öfteren auch von der Kanzel aus den Leuten zugerufen. So bekamen die Bewohner des Dorfes Mettenheim, welches in der Grafschaft Wartenberg (untere Pfalz) lag, zu hören: „Der Ort ist am Wolgastrom gelegen im Königreich Astrachan bei der neuen deutschen Stadt Katharinenburg. Die Gegend kommt derjenigen am Oberrhein gleich,… Wer bei uns nichts hat, kann dort glücklich werden.“[118]
Saratov hat man gute Ideen, man hält es für ein Land wie Italien, nur hat man die Grille, man wäre da vor den Tataren nicht sicher.“[119]
Außerdem teilte Schlözer auch mit, dass man mündlichen Berichterstattungen mehr Glauben schenkte als den plötzlich massenweise auftauchenden, „fabrikmäßig“ erzeugten Briefen.[120]
Diesen ist auch der Handwerksgeselle Christian Gottlob Züge erlegen. Seine ursprüngliche Absicht, nach Amerika auszuwandern, um "von meinem Vaterland fern gelegene Gegenden der Welt zu beseh´n", änderte er kurzfristig. In Lübeck überredeten ihn "einige gut gekleidete Leute", gemeinsam mit ihnen auszuwandern:
„Geht mit uns nach Rußland, (…), dort hat jetzt die große Catharina, selbst eine Deutsche, allen ihren Landsleuten, welchen es daheim nicht gefällt, ein neues Paradies eröffnet. Unter dem mildesten Himmelsstriche ihres weitläufigen Reiches will sie Colonien von Deutschen anlegen, welchen sie nicht nur Reisegeld, sondern auch etliche Jahre lang so viel gibt, als zum Unterhalte nöthig ist, auch jedem eine Summe von 150 Rubeln auszahlen läßt, um sich damit nach seinem Gefallen zu etablieren. Dorthin geht man einem gewißen Glücke entgegen, durchstreicht bis an das Ziel der Reise einen nicht kleinen Theil der Welt, lernt Kosaken, Kalmücken, Mordwinen, Tschukschen, und einen Menge anderer unbekannter Völker kennen und sieht unzählige Dinge, von welchen man hier zu Lande kaum einmal hat reden hören.“[121]
https://www.grin.com/document/54805
Budingen als Sammelplatz der Auswanderung an die Wolga Büdinger Kirchenbuch.
Allein von März bis Juni 1766 gaben sich dort 375 Paare das Ja-Wort, denn erst als Ver-heiratete konnte man in den Genuss der versprochenen Privilegien kom-men.
Der Transport fand überwiegend ab Büdingen (Sammeltransport) über Hamburg, Lübeck oder Danzig nach Oranienburg oder Kronstadt (bei St. Petersburg) auf dem Landweg statt. Von hier ging es per Schiff- und auf dem Landweg – bis nach Saratow am Mittellauf der Wolga weiter. Die Strapazen des ca. 3000 km langen Weges in der damaligen Zeit waren fast unmenschlich. Viele kamen nie an.
Павлом I
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65262
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65263
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65268
Александр I
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65283
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65370
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65344
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65346
Александр II
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65439
hier oben um Tabakfabrik in Soloturn
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65450
+noch weiter:
Александром III
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65499
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65515
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65530
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65532
Николаем II
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65471
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65495
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65496
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65538
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65539
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65550
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65570
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65571
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65574
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65575
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65578
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65590
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65591
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65593
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65598
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65599
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65610
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65612
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65613
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65614
https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/65615
So heißt es in einem damals entstandenen Volkslied:
Katharina, als sie Kaiserin war,
Und ihren ersten Sohn gebar,
Denkt sie an den großen Eid:
Die Deutschen sollen sein befreit.
Herrscher in dem russischen Reich,
Alexander und Monarch zugleich!
Brichst du deiner Mutter Wort,
So müssen deutsche Kinder fort.
*
Denkmal in Biebrich Erinnerung an die Auswanderung von Hessen an die Wolga. Eingeweiht am 28. August 2011[2]
*
Bernhard Ludwig von Platen geb 1733 angekommen als Bauer -Dorf Lehrer 16.05.1767 nach Kolonie Hussenbach be-schreibt in seinem 1766-67 entstan-denen Poem
„Reise-Beschreibungen der Kolonisten wie auch Lebensart der Rußen“ diese Seereise. Nach einer zweiwöchigen Wartezeit in Lübeck wurde von Platen mit anderen Kolo-nisten eingeschifft:
„Da ward ein jeder Mann
Mit Brofiant versehen
Und so nach Petersburg
Ins Schiff hinein zu gehen
Allein condrerer Wind
Macht uns die Reise schwer
Das Brofiant ging auf
Die Taschen wurden leer.
Sechs Wochen mußten wir
Die Wasserfahrt ausstehen
Angst, Elend, Hungersnoth
Täglich vor Augen sehen
Also daß wir zuletzt
Salz-Wasser, schimmlich Brod
Zur Lebens unterhalt
Erhielten kaum zur Noth.“
Während dieser Seereisen waren auch die ersten Toten zu beklagen. https://t1p.de/31ui
*
Bericht und Erläuterung von den Vortheilen und Vorzügen der Bevölkerung der Catharinen-Lehn, oder Herrschaft auf Schweizerischem Fuß eingerichtet.
По-русски название документа можно перевести так: "Сообщение и разъяснение о выгодах и преимуществах населения Екатеринина поместья, или правление, устроенное на швейцарский манер"
На сайте он представлен в виде копии с оригинала, которую, собственно, и предоставил Давид Видикер, и перепечатанный на латинице с сохранением орфографии и пунктуации, подготовленный совместно мною и Андреасом Идтом.
https://lexikon.wolgadeutsche.net/article/1060/apps/157
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