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Sonderkommandantur der Russlanddeutschen .

"Verbannung auf „ewige Zeiten“ (Sonderkommandantur Institution im Rahmen der Gulag-Verwaltung bzw. des Innenministeriums,
die zum Zweck der Kontrolle und Ausbeutung von Sondersiedlern im hohen Norden, in Sibirien und in Zentralasien eingerichtet wurde. Zahlreiche Sonderkommandanturen bestanden ab Ende der1920er- bis Ende der 1950er-Jahre )

Trotz Kriegsende im Mai 1945 änderte sich das Schicksal dieser Geschundenen nicht.

Im Gegenteil: Mit dem Dekret des Obersten Sowjets vom 26. November 1948 wurden die Deportierten auf „ewige Zeiten“ den Deportierungsorten zugewiesen. Sie wurden unter Sonderkommandanturaufsicht gestellt; bei unerlaubtem Verlassen dieser Orte drohte ihnen Zwangsarbeit bis zu 20 Jahren. Personen, die ihnen bei der Flucht halfen, wurden zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
So fristeten die Russlanddeutschen auch nach dem Krieg ein Leben als Arbeitssklaven, als Ausgestoßene, die nicht einmal eines Personalausweises würdig waren, sondern lediglich einen „Deportierungsschein“ bekamen, der sie gegenüber jedermann als „Faschisten“ abwertete. Deutsch konnte ausschließlich in der Familie gesprochen werden, die Kinder durften nur russische Kindergärten und Schulen besuchen; eine Weiterbildung war völlig ausgeschlossen.

https://wolgadeutsche.net/uploads/editor/bibliothek/ukas_26_11_1948.jpg

In der Öffentlichkeit wurden die Deutschen totgeschwiegen und als Volksgruppe ignoriert,obwohl sie mit etwa 2 Millionen Menschen unter den 100 Nationalitäten der UdSSR die 14. Stelle einnahmen.In dieser entwürdigenden Trostlosigkeit mussten die Russlanddeutschen noch zehn Jahre nach Ende des II. Weltkrieges schuldlos ihr Dasein fristen.

https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/1023242

Beschuss SSSR von 08.01.1945 vor Kriegsende:

https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/1022606

Befreiung deportierter Völker aus Sondersiedlungen UdSSR  in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts

Dekret des Präsidiums der Streitkräfte der UdSSR vom 25.01.1955   "Über die Beendigung des Kriegszustandes zwischen der Sowjetunion und Deutschland"

Das Präsidium des Obersten Rates der UdSSR
ORDER-UKAS vom 25. Januar 1955
AUFDEM Aufhörens des Staates des Krieges zwischen der Sowjetunion UND DEUTSCHLAND.


Am 22. Juni 1941 als Folge des heimtückischen Angriffs von Nazi-Deutschland, fand die Sowjetunion selbst in einem Kriegszustand mit Deutschland. Durch ihren selbstlosen Kampf mit den Völkern der Länder der Anti-Hitler-Koalition besiegte das sowjetische Volk die Nazi-Aggressoren und befreite die Völker Europas, einschließlich des deutschen Volkes, von der faschistischen Versklavung. Auf der Potsdamer Konferenz 1945 wurden die Wege für die weitere Entwicklung Deutschlands als eines einzigen friedlichen und demokratischen Staates festgelegt und die Notwendigkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland bestätigt.
Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR hält es für ungewöhnlich, dass Deutschland, obwohl seit dem Ende der Feindseligkeiten mit Deutschland etwa 10 Jahre vergangen sind, immer noch gespalten ist und keinen Friedensvertrag hat und das deutsche Volk weiterhin eine ungleiche Position gegenüber anderen Völkern einnimmt.
Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR stellt fest, dass die Politik der Vereinigten Staaten von Amerika, Englands und Frankreichs, die darauf abzielte, Westdeutschland zu remilitarisieren und in aggressive Militärgruppen einzubeziehen, die in den Abkommen von London und Paris zum Ausdruck kam, es nicht ermöglichte, die notwendige Einigung über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in Bezug auf friedliebende und friedliebende Menschen zu erzielen demokratische Grundlagen und Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland.
Unter Berücksichtigung der Stärkung und Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik, basierend auf der Anerkennung der Grundsätze der Souveränität und Gleichheit, unter Berücksichtigung der Meinung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und unter Berücksichtigung der Interessen der Bevölkerung Ost- und Westdeutschlands, des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR durch dieses Dekret erklärt:
1. Der Kriegszustand zwischen der Sowjetunion und Deutschland endet und es werden friedliche Beziehungen zwischen ihnen hergestellt.
2. Alle gesetzlichen Beschränkungen aus dem Krieg gegen deutsche Staatsbürger, die als Staatsbürger eines feindlichen Staates gelten, sind nicht mehr gültig.
3. Die Ankündigung eines Endes des Kriegszustands mit Deutschland ändert nichts an seinen internationalen Verpflichtungen und berührt nicht die Rechte und Pflichten der Sowjetunion, die sich aus den bestehenden internationalen Abkommen der vier Mächte über Deutschland insgesamt ergeben.

Vorsitzender des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
K. WOROSCHILOV
Sekretär des Präsidiums des
Obersten Sowjets der UdSSR
N. PEGOV


https://www.lawmix.ru/sssr/14629/

https://docs.cntd.ru/document/901770754

http://www.olympic-weightlifting.ru/pflugfelder.htm

https://www.proza.ru/2005/06/07-160

*

Befreiung deportierter Völker aus Sondersiedlungen in Kasachstan in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts

Источник: https://translate.googleusercontent.com/translate_c?depth=1&rurl=translate.google.com&sl=auto&sp=nmt4&tl=de&u=https://e-history.kz/ru/contents/view/osvobozhdenie_deportirovannih_narodov_so_spetsposelenii_v_kazahstane_v_50e_godi_xx_veka__1599&xid=17259,15700023,15700186,15700190,15700256,15700259,15700262,15700265,15700271&usg=ALkJrhjupIveIKHDLlMT1JEbVcc4sbaUjQ
© e-history.kz

Wie zu Recht schreiben N.F. Bugai und A.M. Gonov hat die sich abzeichnende internationale Situation zu einem gewissen Grad zu diesen Entscheidungen gedrängt. Am 13. Dezember 1953 wurde die von D. Burkhinov angeführte Kalmückische Delegation bei der UN empfangen, wo sie das an den Generalsekretär gerichtete Memorandum (Dag Yalmar Agne Karl Hammarskjöld) überreichte.

 Das Memorandum schlug vor, dass die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen von der sowjetischen Regierung Informationen über den Verbleib und den gegenwärtigen Zustand von Kalmücken, Tschetschenen, Krimtataren, Karatschais, Inguschen und Balkaren einholt, die Opfer von Massendeportationen wurden [2, S. 283]
und bestanden darauf, dass die sowjetische Regierung gemäß der UN-Charta diejenigen freigibt, die während der totalen Deportation überlebt haben “1

So wurde das Schicksal der deportierten Völker und ihre Befreiung zu einem der akuten Probleme auf der internationalen Bühne. Projekte und Kategorien von Personen, die in den Listen für die Freilassung enthalten waren, wurden in verschiedenen Abteilungen und Regierungskreisen der UdSSR erörtert, da die Freilassung wirtschaftliche und politische Konsequenzen hatte [1, S. 225-280].

Die Behörden standen vor der schwierigen Aufgabe, Millionen von Menschen freizulassen und diese Freilassung so durchzuführen, dass so wenig Verluste wie möglich entstehen. Im Gegensatz zu den Entscheidungen, durch die häufig die gesamte Bevölkerung des einen oder anderen Menschen abgeschoben wurde, wagten die Behörden nicht, bei ihrer Freilassung auf die gleichen Maßnahmen zurückzugreifen.

Der Staat beschloss, die Freilassung von Sondersiedlern selektiv und dosiert durchzuführen. Einer der ersten Gründe für die Freilassung von Sondersiedlern war das Alter der Sondersiedler, die Dauer ihres Aufenthalts in den Sondersiedlungen, die Verdienste um ihre Heimat und erst dann die Anerkennung der Räumung als Fehler.
Trotz des aktiven Drucks der Tschetschenen und Inguschen auf die Behörden waren die Deutschen die ersten der Völker, die freigelassen wurden.

Der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Dezember 1955 beseitigte die gesetzlichen Beschränkungen für die verbleibenden Deutschen, ohne jedoch das Recht zu haben, an ihre früheren Wohnorte zurückzukehren und ohne beschlagnahmten Besitz zurückzugeben [8, p. 177]. Der Besuch des deutschen Bundeskanzlers K. Adenauer in der UdSSR am 8./14. September 1955 spielte eine gewisse Rolle bei der vorrangigen Freilassung der Deutschen [1, S. 251].
Quelle: https://t1p.de/ybzv

Nach der Anerkennung der Einbürgerungen der Administrativumsiedler 1943/1944 vom 22. Februar 1955 durch die Bundesrepublik Deutschland wurde ein Besuches von Bundeskanzler Adenauer in Moskau (9.-13. September1955) möglich. Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion wird mit einem Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets das Regime der Sondersiedlungen am 13.Dezember 1955 aufgehoben.

Die Bewohner der Sondersiedlungen durften ab Januar 1956 die Orte ihres Gewahrsams verlassen, allerdings mussten sie schriftlich auf die Rückkehr in ihre früheren Wohnorte und auf ihr vor der Deportation beschlagnahmtes Vermögen verzichten. Anders bei den Tschetschenen, Kalmücken, Balkaren, Karatschaen und Inguschen. Im November 1956 entschied die Parteispitze, die territorialen Autonomien dieser Völker wiederherzustellen. Sie erhielten im Rahmen staatlicher Rücksiedlungsprogramme Mittel zur Wiedererrichtung kultureller und bildungsrelevanter Institutionen, es wurden Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus, der sozialen und Verkehrsinfrastruktur getätigt und so lebten zu Beginn der 1960er Jahre die meisten Angehörigen der betroffenen Ethnien wieder in ihren nationalen Territorien.

Erst am 10 März 1955 erhielten Sondersiedler in der UdSSR endlich ihre Pässe, die ihnen seit Kriegsende vorenthalten worden waren.

Drei Monate nach dem Besuch des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, in Moskau im Spätsommer 1955 folgte aus Moskauder Ukas vom 13. Dezember 1955, mit dem die Meldepflicht bei der Kommandantur für Deutsche und ihre Familien aufgehoben wurde, die immer noch in Sondersiedlungen festgehalten wurden.

Das war theoretisch eine Verbesserung ihrer Rechte. In der Praxis aber blieb ihre Lage auch mehr als zehn Jahren nach Kriegsende und über 14 Jahre seit ihrer Verbannung weiterhin trostlos:

  • Es vergingen noch Monate, bis der Ukas in ihren Verbannungsorten bekannt wurde.

  • Sie erhielten nichts von ihrem konfiszierten Vermögen zurück.

  • Eine Wiederherstellung der Autonomie oder eine Rückkehr in ihre Heimatorte an der Wolga, im Kaukasus, auf der Krim oder in der Ukraine blieben ihnen weiterhin verwehrt.

  • Auswanderungen nach Deutschland bewegten sich alljährlich — außer 1951, als 1.721 Deutsche ausreisen durften — in der Nähe der Nullgrenze oder fanden überhaupt nicht statt.

  • https://deutscheausrussland.de/2017/03/27/sonderkommandantur/
     

  • Am 29. August 1964 wurden die Russlanddeutschen durch ein – allerdings damals nicht veröffentlichtes – Dekret des Obersten Sowjets rehabilitiert.

  • "Das Leben hat erwiesen, dass diese pauschal erhobenen Anschuldigungen haltlos und Ausdruck der angesichts des Personenkults um Stalin herrschenden Willkür waren."

    Der Erlass aus dem Jahr 1941 wurde somit nicht aufgehoben, sondern nur dahingehend abgeändert
    , dass die deutsche Minderheit nur von dem Vorwurf einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Feind freigesprochen wurde.

     

    Der Versuch, eine vollständige Rehabilitation der Volksgruppen zu erzielen, scheiterte 1965. Erst mit dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 3. November 1972 wurde es möglich, an die ursprünglichen Wohnorte zurückzukehren. Die Einstellung vieler Deutscher wandelte sich, immer mehr forderten die Emigrationsmöglichkeit, um außenpolitisch das Gesicht zu wahren, wurde eine geeignete Lösung der „deutschen Frage“ gesucht. Der damit beauftragte KGB-Chef Juri Andropow machte im August 1978 den Vorschlag, eine territoriale Autonomie zu gründen, um die „ungesunden Emigrations- und nationalistischen Stimmungen zu bekämpfen.“ Nach seiner Ansicht waren beinahe die Hälfte der Deutschen inzwischen auf dem Territorium Kasachstans „fest verwurzelt“, als Beweis führte er an, das es in der Unionsrepublik mehr als 230 dörfliche Ortschaften gab, in denen die Deutschen die Bevölkerungsmehrheit stellten.Daher schlug der Ausschuss vor, eine Deutsche Autonomie aus fünf Rayons der angrenzenden Gebiete Karaganda, Koktschetaw, Pawlodar und Zelinograd mit einer Fläche von 46.000 km² und Jermentau als Zentrum zu bilden. Dort lebten bereits 202.000 Menschen, davon etwa 30.000 Deutsche. Daraufhin brachen im Juni 1979 in Zelinograd und anderen Städten Unruhen aus, die ohne Konsequenzen blieben, ein Zeichen, das sich die Regierung nie ernsthaft um eine tatsächliche Gleichstellung der Deutschen bemühte.

    Ab 1986, in der Perestroika, konnten die Russlanddeutschen erstmals ihre Angehörigen in der Bundesrepublik regelmäßig besuchen. Die Hoffnung auf die „Kommission für Probleme der Sowjetdeutschen“ vom 12. Juni 1989 erfüllten sich nicht. Die Zahl der Ausreiseanträge schnellte daher ab 1990 sprunghaft hoch. Unter Jelzin erfolgte im Juli 1991 die Gründung des Rayons „Halbstadt“ in der Region Altaj und im Februar 1992Asowo” bei Omsk. Diese ländlichen Territorien erhielten Hunderte von Millionen DM in den Jahren 1992-1999 für die Errichtung von Infrastrukturen, um den Verbleib der Deutschen in Russland zu unterstützen, bis Ende 1998 wanderte jedoch allein aus dem Rayon „Halbstadt” 80% der deutschstämmigen Bevölkerung nach Deutschland aus.

    In den 1960er Jahren begann auch langsam die Ausreise von Russlanddeutschen nach Deutschland. Vor allem siedelten sie in die Bundesrepublik um.

  • Aber auch in der DDR fanden einige Familien eine neue Heimat. Erst in den 1980er Jahren und vor allem nach dem Zerfall der Sowjetunion wuchs der Strom der Aussiedler nach Deutschland stark an.

  • Im Jahr 1950 war es 70.000 Deutschen aus Russland (von insgesamt 12,2 Millionen deutschen Vertriebenen) gelungen, einen dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen; 5.000 Deutsche aus Russland (von insgesamt 4,1 Millionen deutschen Vertriebenen) lebten seinerzeit in der DDR.[14]

Seit 1960 durften nach sowjetischen Angaben 16.411 zumeist deutsche Personen in die DDR übersiedeln, bis 1986 durften 95.107 Deutsche aus der UdSSR in die Bundesrepublik ausreisen, die von nun an deutlich zunehmenden Aussiedlerzahlen sorgten dafür, das in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1990 das Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) in Kraft trat, wonach eine Antragstellung nur aus dem betreffenden Land möglich ist, trotzdem stieg die Zahl der Aufnahmeanträge 1992 auf über 195.000 an*). Durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG), das am 1. Januar 1993 die Rechtsgrundlage zur Aufnahme von Personen deutscher Herkunft aus den Ländern der GUS und anderer osteuropäischer Staaten vorlegte, wurde der Kreis potentiell Berechtigter stark eingeschränkt. "Spätaussiedler" sind im Sinne dieses Gesetzes diejenigen deutschen Volkszugehörigen, die nach dem 1. Januar 1993 in osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Aussiedlung in die Bundesrepublik gestellt haben. Sie sind jedoch keine "Vertriebenen", aber "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes" und werden als "Abkömmlinge" bezeichnet. Im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953, zuletzt geändert am 6. September 2013 wurde festgelegt, das russische "Spätaussiedler", die vor dem 1.Januar 1946 geboren sind, keine Entschädigung gemäß Häftlingshilfegesetz für erlittenen Gewahrsam, für Zwangsarbeit und Leben unter Sonderkommandanturen erhalten, auschalen.

Weitere gesetzliche Hürden und Einschränkungen kamen im Laufe des Jahres 1996 hinzu, um die Anerkennung als Spätaussiedler zu erhalten, wurden „familiär vermittelte Kenntnisse der deutschen Sprache“ gefordert, die „natürlich wirkend“, vom Elternhaus vermittelt wurden und kein ein „künstliches, erlerntes“ Hochdeutsch sein durften. Mir persönlich ist bekannt, dass auch Fragen nach den familiären Essgewohnheiten gestellt wurden und die Mütter "typisch deutsche" Rezepte herunter beten mussten, um einen Beleg für ihr "Deutschtum" zu liefern. Für hunderttausende Russlanddeutsche stellte diese Regelung ein schwer zu überwindendes Hindernis dar, da die absichtliche Zerstreuung auf den riesigen Territorien Sibiriens und Kasachstans und das Leben unter russischer Amtssprache vor allem für die jüngere Generation zum Verlust der deutschen Muttersprache führte. Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz verschärfte die Aufnahmekriterien ein weiteres Mal, da sich nun auch die nichtdeutschen Familienmitglieder des Antragsstellers einem deutschen Sprachtest zu unterziehen hatten.

Neben diesen und weiteren Problemen der Gesetzgebung kämpften hoch qualifizierte Fachleute mit der Nichtanerkennung ihrer Berufe. So mussten wir in unser eigenen Familie sehen, wie langjährige Pädagogen und Ingenieure keine Anerkennung ihrer Hochschul - und Berufsabschlüsse erhielten. Das verschenkte Potential zeigte sich später in einer Umschulungsmaßnahme, als der nicht anerkannte Pädagoge vor den Umschülern den Part des Lehrers übernehmen musste, da es dem eigentlichen Lehrer schlicht an Wissen in der zu schulenden Materie mangelte - hier im Fach Chemie! Erst das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 6. Dezember 2011 sollte für Abhilfe sorgen, es kam im vorbenannten Fall allerdings ein Jahrzehnt zu spät, inzwischen greift für einen Teil der Familie das Fremdrentengesetz vom 25. Februar 1960, zuletzt geändert am 10. Oktober 2013.

Viele Spätaussiedler, die Jahrzehnte später nach Deutschland ausgewandert sind, berichten von Folgen des Krieges, die noch heute zu spüren sind. Sie hatten mit Vorurteilen der russischen Bevölkerung in Russland, haben aber auch mit Vorurteilen der deutschen Bevölkerung in Deutschland zu kämpfen.

  • Während den Russlanddeutschen in ihren Herkunftsgebieten ihre Deutschstämmigkeit vorgeworfen wurde und teilweise noch wird, werden Deutsche aus Russland in Deutschland häufig, wenn sie Deutsch mit Akzent sprechen, als Ausländer oder, wenn sie untereinander Russisch sprechen, als Russen eingestuft. Trotzdem ist die Gruppe der Deutschen aus Russland im Vergleich zu anderen Gruppen mit Migrationshintergrund insgesamt gut in die deutsche Gesellschaft integriert.

  • Nach der vollständigen Rehabilitierung[37] der Russlanddeutschen 1964, die die Vorwürfe des Stalinschen Dekrets von 1941, mit dem nationalsozialistischen Deutschland kollaboriert zu haben, zurücknahm,[38] wurde die Wolgadeutsche ASSR jedoch nicht wiedergegründet. Seit den 1980er Jahren drängten Russlanddeutsche auf Wiederherstellung ihrer autonomen Republik. Die Bundesrepublik Deutschland befürwortete 1992 die Wiederansiedlung an der Wolga, die russische Regierung signalisierte zeitweilig Einverständnis. Das Projekt scheiterte jedoch am Widerstand der ortsansässigen nichtdeutschen Bevölkerung.

  • Seit 1987 hatte die Ausreisebereitschaft der Russlanddeutschen große Ausmaße angenommen und konnte in Deutschland nur durch die Einführung einer Obergrenze von maximal 100.000 Menschen pro Jahr geregelt werden. Von 1990 bis 2000 kamen mehr als zwei Millionen Russlanddeutsche und ihre (teilweise nichtdeutschen) Angehörigen nach Deutschland, seit 1995 allerdings mit stark sinkender Tendenz.

hier in Ru SpracheDokument von Fond  (по состоянию на 1 октября 1948 года)

https://www.alexanderyakovlev.org/fond/issues-doc/1023239

"Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm" " je nach Tradition, und daher sind die Hauptkomponenten des Lebensstils der Wolga Deutschen der Import der nativen leib  Kultur."
Немец похож на иву. Как бы вы его ни согнули, он всегда снова пустит корни. - Александр Солженицын.
Der Deutsche ist wie eine Weide. Egal wie du ihn biegst, er wird immer wieder Wurzeln schlagen. - Alexander Solschenizyn
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1948:
Erlass über die Verantwortlichkeit für die Flucht aus den Pflichtansiedlungen. Text des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
„Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit während des Vaterländischen Krieges in ferne Regionen der UdSSR ausgesiedelter Personen für die Flucht aus den Orten ihrer ständigen und Pflichtansiedlung“:
Zur Festigung des Siedlungsregimes für die vom Obersten Staatsorgan der UdSSR während des Krieges zwangsausgesiedelten Tschetschenen, Karatschajer, Inguschen, Balkaren, Kalmücken, Deutschen, Krimtataren u.a. sowie in Anbetracht der Tatsache, dass bei deren Umsiedlung die Geltungsdauer ihrer Aussiedlung nicht festgesetzt wurde, wird festgelegt, dass die o.g. Personen bei Aberkennung des Rechts auf Rückkehr in die früheren Wohnorte auf ewig in diese fernen Regionen umgesiedelt sind.
Für eigenmächtigen Wegzug (Flucht) aus den Orten ihrer Pflichtansiedlung sind die Schuldigen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Als Strafmaß für dieses Verbrechen sind 20 Jahre Zwangsarbeit anzusetzen. Strafsachen bei Flucht von Ausgesiedelten werden im Sonderkollegium des Innenministeriums der UdSSR verhandelt.
Personen, die sich durch Verbergen von Ausgesiedelten, die aus den Orten der Pflichtansiedlung geflohen sind, schuldig gemacht bzw. Personen, die ihnen die Flucht ermöglicht haben, wie auch Personen, die sich dadurch schuldig machen, dass sie den Ausgesiedelten die Rückkehr in deren frühere Wohnorte genehmigen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Als Strafmaß für diese Verbrechen sind fünf Jahre Freiheitsentzug anzusetzen.

Vorsitzender des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR   N.Schwernik
Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR   A.Gornik

Sowjetdeutsche – in der UdSSR ab den 1930er-Jahren eine ideologisierte Bezeichnung für die dort lebenden Sowjetbürger deutscher Herkunft bzw. Nationalität. Eine breite mediale und offizielleVerwendung fand er allerdings erst nach der politischen Amnestie Mitte der 1950er-Jahre; er war bis Ende der 1980er-Jahre in Gebrauch.

Chronik:
Deportation der Deutschen in der Sowjetunion 22. Juni 1941:
Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges – die Wehrmacht über-fällt die Sowjetunion. Anweisungen zur Internierung von Perso-nen deutscher Volkszugehörigkeit.
Juli 1941:
1.200  deutsche  Arbeitssiedlerfamilien  auf  dem Territorium der Karelo-Finnischen SSR, die in den Jahren 1932-33 aus den Grenzgebieten der Ukrainischen SSR ausgewiesen worden sind, sollen in Anbetracht der Lage in die Komi ASSR umgesiedelt werden.
August 1941:
Deportation von 53.000 Deutschen von der Krim in den Nord-kaukasus.  Später  werden  sie  zusammen  mit  nordkaukasischen  Deutschen hinter den Ural ausgesiedelt.
28. August 1941:
Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons leben“, der die  Wolgadeutschen  der  Kollaboration  mit  dem  Feind  beschul-digt.
31. August 1941:
Beschluss des Politbüros des ZKs der KPdSU über die Ukraine-deutschen; demnach müssen alle deutschen Männer im Alter von 16  bis  60  Jahren  in  Arbeitslager  im  Ural  und  Kasachstan  mo-bilisiert werden. Über 18.600 Personen werden mobilisiert. Der schnelle Vormarsch der deutschen Trup-pen  verhindert  eine  weitere  Mobilisie-rung.  Die  mobilisierten  Deutschen  aus  der  Ukraine  gehörten  zum  ersten  Kon-tingent der Trudarmee.
August-September 1941:
96.000  Bürger  finnischer  und  deutscher  Nationalität  werden  aus  Leningrad  und  Umland vertrieben.
7.-8. September 1941:
Befehl über die Entlassung aller Deutschen aus der Roten Armee und ihre Verlagerung in dieTrudarmee.Bis zum Jahresende bilden etwa 15.000 Soldaten und Offiziere der Roten Armee deutscher Nationalität das zweite Kontingent der Trudarmee.
3.-20. September 1941:
Deportation  der  deutschen  Bevölkerung  aus  dem Wolgagebiet nach Sibirien und Kasachstan,die meisten mit 376.717 Personen aus der ASSR der Wolgadeutschen.Zum Wolgagebiet gehören außerdem die Gebiete Saratow (46.706 Deportierte), Stalingrad (26.245), Kujbyschew (11.101) und Astrachan  (19.850).
 Am  7.  September  wird  das  Territorium  der  Wolgadeutschen Republik gemäß Beschluss des Präsidiums des Obersten Rates der Sowjetunion zwischen den Gebieten Saratow und Stalingrad aufgeteilt.
September-Oktober 1941:
Zwangsweise  Umsiedlung  der  Deutschen  aus  folgenden  Gebie-ten (laut Materialsammlung des KGB der UdSSR von 1990): Gebiet Saporoschje (63.000), Gebiet Dnjepropetrowsk (3.384), Ge-biet  Kalinin  (1.414),  Gebiet  Stalino  (41.722),  Gebiet  Rostow/Don (36.243), Gebiet Woroschilowgrad (5.487), Gebiet Moskau (8.611),  Gebiet  Gorki  (4.758),  Gebiet  Woronesch  (5.361),  Kal-mückische  ASSR  (4.150), Region  Krasnodar (34.287), Region Ordschonikidse (95.689),Gebiet Tula (3.208), Kabardino-Balkarischen ASSR  (5.327), Nordossetische  ASSR  (2.929), ASSR  der Tschetschenen und Inguschen (858), Dagestan (5.048), Aserbaidschan (23.133), Georgien (20.527), Armenien (433).
25.Dezember 1941:
Bis zu diesem  Zeitpunkt  sind  894.626  Deutsche  in der Sowjetunion (nach anderen Angaben 949.829) deportiert und in Sondersiedlungen eingewiesen worden.
10. Januar 1942:
Beschluss  über  die Masseneinziehung  der  Deutschen  zur  Trudarmee. Massenhafte Mobilisierungen erfolgen außerdem nach den Beschlüssen vom
14. Februar 1942 und vom 7. Oktober 1942
(jetzt werden  auch  Frauen  zur  Trudarmee  einberufen)  sowie  vom  Mai  bis September 1943. Die Trudarmee existiert offiziell bis zum März 1946, viele Deutsche müssen jedoch viel länger in ihren Mobilisie-rungsorten bleiben. Mehr als 316.000 deutsche Männer und Frauen werden mobilisiert, etwa 70.000 von ihnen kommen ums Leben.
7. Januar 1944:
Befehl über die Verhaftung der Volksdeutschen, die sich auf dem Territorium  der  UdSSR  befinden,  das  von  der  deutschen  Besat-zung befreit worden ist. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt, die verhafteten  Volksdeutschen  sind  in  das  Sonderlager  Tscherno-gorsk  des  NKWD  der  UdSSR  der  Eisenbahnverwaltung  Kras-nojarsk einzuweisen.
Januar 1945: Sondersiedlungen  erhalten  rechtlichen  Status,  Sonderkomman-danturen werden gegründet
Dezember 1948:  590.977  deutsche  Sondersiedler  sind  im  Arbeitseinsatz; etwa 272.000 in der Land-wirtschaft, 66.450 in der Kohlenindustrie,44.066 in  der Holz und  Papierindustrie,20.171 in der Eisenhüttenindustrie,26.095 im Ministerium für örtlich geleitete Indus-trie, 25.392 im Ministerium  des  Innern, 14.542 in  der Erdölindustrie, 16.789  auf  Bauobjekten für Schwerindustrie.
26. November 1948: Beschluss  „Über  strafrechtliche  Verant-wortung für die Flucht aus den Orten der obligatorischen  und  ständigen  Ansied-lung  der  während  des  Vaterlandskrieges  in  die  entfernten  Ge-biete  der  Sowjetunion  ausgesiedelten  Personen“.  Die  Strafmaß-nahme sieht 20 Jahre Zwangsarbeit vor.

Но во время войны все немцы находились на  режиме спецпоселения. С июля  1954 г. в СССР начинается снятие контроля  с некоторых групп немцев. Среди них = активист, комсомолец. Всем спецпоселенцам документы стали выдавать с марта 1955 г.
13. Dezember 1955:
Beschluss  „Über  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  in  der  rechtlichen Lage der Deutschen und deren Familien, die in Son-dersiedlungen untergebracht sind“. In ihre früheren Orte dürfen die Deportierten jedoch nicht zurück.
29. August 1964:
Beschluss  „Über  Änderungen  im  Beschluss  des  Präsidiums  des  Obersten Rates der UdSSR vom 28. August 1941 ‚Über die Über-siedlung der im Wolgagebiet lebenden Deutschen‘“. Die Wolga-deutschen  werden  von  den  „unbegründeten  Beschuldigungen“  der  Kollaboration  mit  dem  Feind  zwar  befreit,  aber  eine  Rückkehr  in  ihre  Vorkriegswohnorte  sowie  die  Wiederherstellung  ihrer Autonomie sieht der Beschluss nicht vor.
3. November 1972:
Beschluss „Über die Aufhebung der ehemals für bestimmte Bür-gerkategorien  vorgesehenen  Einschränkungen  in  der  Wahl  des  Wohnortes“.  Russlanddeutsche  erhalten  31  Jahre  nach  der  Deportation das Recht, an ihre Vorkriegswohnorte zurückzukehren.
Quellen: Alfred Eisfeld / Viktor Herdt „Deportation,Sondersiedlung, Arbeitsarmee“;
Forschungsergebnisserusslanddeutscher und russischer Historike  "Volk Auf dem Weg" 07.2021 Seite 6

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ВЕРХОВНЫЙ СОВЕТ РСФСР ПОСТАНОВЛЕНИЕ

О порядке введения в действие Закона РСФСР "О реабилитации репрессированных народов
Верховный Совет РСФСР постановляет:
1. Ввести в действие Закон РСФСР "О реабилитации репрессированных народов" с момента его опубликования.
2. Впредь до приведения законодательства РСФСР в соответствие с Законом РСФСР "О реабилитации репрессированных народов" действующие акты законодательства РСФСР и республик, входящих в состав Российской Федерации, применяются, поскольку они не противоречат этому Закону.
3. Совету Министров РСФСР организовать до конца 1991 года практическое восстановление законных прав каждого репрессированного народа и принятие соответствующих актов, предусматривающих:
- отмену всех актов правительства РСФСР, министерств и ведомств РСФСР, послуживших основой для противоправного насильственного переселения из мест постоянного проживания, ограничения прав граждан репрессированных народов, а также незаконной ликвидации национально-государственных образований;
- предложения в Кабинет Министров СССР об отмене всех актов правительства СССР, министерств и ведомств СССР, бывшего Государственного комитета обороны СССР, послуживших основой для противоправного насильственного переселения из мест постоянного проживания, ограничения прав граждан репрессированных народов, а также незаконной ликвидации национально-государственных образований;
- восстановление территориальной целостности национально-государственных образований и административно-территориальных границ, существовавших до их насильственного антиконституционного изменения. При этом исходить из того, что в процессе реализации этого Закона должно строго соблюдаться действующее законодательство о равноправии народов, уважаться права и законные интересы граждан других национальностей;
- восстановление и возвращение духовных и культурных ценностей, архивов, являющихся достоянием репрессированных народов;
- возвращение прежних исторических названий населенных пунктов, районов и местностей, незаконно отторгнутых в годы советской власти.
4. Совету Министров РСФСР по мере создания экономических и социальных условий установить порядок, размеры и механизм материальных компенсаций лицам, непосредственно подвергшимся насильственному переселению.
5. Совету Министров РСФСР:
до 21 мая 1991 года представить в Верховный Совет РСФСР предложения по обеспечению реализации Закона РСФСР "О реабилитации репрессированных народов";
привести до 1 июня 1991 года решения правительства РСФСР в соответствие с Законом РСФСР "О реабилитации репрессированных народов";
обеспечить до 1 июля 1991 года пересмотр и отмену министерствами, государственными комитетами и ведомствами РСФСР их нормативных актов, в том числе инструкций, противоречащих данному Закону;
до 1 июля 1991 года представить в Верховный Совет РСФСР предложения о приведении законодательных актов РСФСР в соответствие с Законом РСФСР "О реабилитации репрессированных народов".
6. Верховным Советам республик, входящих в Российскую Федерацию, привести законодательство этих республик в соответствие с настоящим Законом.
7. Совету Национальностей разработать положение о статусе национально-культурной автономии, защищающее права национальных меньшинств на восстанавливаемых территориях.

Председатель Верховного Совета РСФСР
Б.Н.Ельцин


Москва, Дом Советов РСФСР
26 апреля 1991 года N 1108-1
Редакция документа с учетом изменений и дополнений подготовлена юридическим бюро "КОДЕКС"

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3. «Вопрос российских немцев»: его мумификация вместо реабилитации?
Гуго Вормсбехер  10.2021    https://t1p.de/61ee

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Слава Богу, что тогда, в сорок пятом, война закончилась!
, а для нас, рoс.немцев, она закончи-лась в 56-м, спустя 11 лет. Я родился в 53-м, ещё под комендатурой, а из плена вернулся в 90-м. Многие немцы ещё воюют за возвращение! Многие семьи разорваны. Многие развалились тут. Мы тут и там оказались чужими. Нужен большой запас прочности, чтоб всё это осилить и выдержать.Мы все и всё оставили России. Оказали ей двухсотлетнюю коллективную гуманитарную помощь.Если власть хочет, чтобы её уважали, то надо восстановить справедливость. Нам очень важно, чтоб это осознали все, чтоб попросил прощенья Кремль,  для всего моего покорного и бедного народа, пока ещё старики живы.– Такие были времена! Простите люди!
– Всё будет хорошо! Всё будет хорошо! Жизнь – она у всех чуть-чуть не получилась.

https://proza.ru/2022/06/07/1063.
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